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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.nationalpark.nrw.de

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.nationalpark.nrw.de.

1. Wie barrierefrei ist das Angebot?

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern.  Die Internetseite www.nationalpark.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Ein zentrales Problem stellen PDF-Dokumente auf www.nationalpark.nrw.de dar. Zwar werden auch diese Dateien nach den derzeit technischen Möglichkeiten barrierefrei erstellt, sie beinhalten, aber häufig nicht (nur) reinen Text, sondern auch Grafiken (Pläne, Grafiken, technische Zeichnungen, Fotos etc.) Dadurch sind diese Dokumente dann nur bedingt barrierefrei und entsprechend ("nicht barrierefrei") gekennzeichnet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. August 2023 erstellt.

​​​​​​​4. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich per E-Mail an das Redaktionsteam der für diese Seite verantwortlichen Dienstleister, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die für diese Seite verantwortlichen Dienstleister, die Zebralog Gmbh und PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

​​​​​​​5. Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.nationalpark.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik per E-Mail kontaktieren. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

 

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