Direkt zum Inhalt

Startseite

Kindertheater beim Jubiläumsfest

Nationalpark Eifel feiert Gründung vor 20 Jahren mit Rekordzahlen

Zum runden Geburtstag legt der einzige Nationalpark in Nordrhein-Westfalen neue Rekordzahlen vor und unterstreicht seine Bedeutung für den Artenschutz, die regionale Wirtschaft und als Besuchermagnet.

 

Waldweg mit Bäumen

Ihre Gedanken zu einem Nationalpark Rothaarkamm

Vielen Dank für Ihr großes Interesse am Online-Angebot zum Rothaarkamm. Hier können Sie jetzt die Dokumentation einsehen.

Zwei Wanderer im Wald

Der Online-Dialog im Kreis Lippe zur Egge ist abgeschlossen

Vielen Dank für Ihre große Beteiligung am Online-Dialog zur Egge. Auf der Dialogseite finden Sie jetzt eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen des Dialoges.

Hände zeigen auf ein Klemmbrett. Darauf ist ein Papier mit Diagrammen geklemmt.

Online-Dialog im Reichswald

Der Online Dialog im Reichswald ist abgeschlossen. Hier finden Sie die Zusammenfassung des Dialoges mit den wichtigsten Zahlen und Themenschwerpunkten.

Gut auch für NRW

  • Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einem zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen gehen.
  • Machen Sie die Potentiale Ihrer Region für einen Nationalpark sichtbar und ermöglichen Sie einen offenen Austausch.
  • Nutzen Sie hierfür unsere vielfältigen Unterstützungsangebote für den Findungsprozess als Vorbereitung für die Bewerbung.

 

    Interesse geweckt?

Die Landesregierung will einen zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen einrichten. Zum Start des Findungsprozesses im September 2023 lädt Minister Oliver Krischer alle interessierten Vereine, Verbände und Verwaltungen ein, den Findungsprozess in ihren Regionen über eine Interessensbekundung zu initiieren.

Dialoge in den Regionen

 

Tablet mit Kartendialog

Hier finden Sie alle Dialoge – online und vor Ort - in den verschiedenen Regionen in Nordrhein-Westfalen, die am Findungsprozess für einen zweiten Nationalpark teilnehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit sich vor Ort oder online mit Ihren Fragen und Hinweisen einzubringen!

 

Weiterlesen

Erkenntnisgewinne & Fakten aus den regionalen Online-Dialogen

Eine leuchtende Glühbirne in der Mitte

Welche wichtigen und neuen Erkenntnisse ergeben sich aus den regionalen Online-Dialogen für die Findungsprozesse im Land? Welche Fragen und Antworten sind von Bedeutung für alle Regionen in NRW? Hier finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellsten Fakten aus den Online-Dialogen.

 

Weiterlesen

Stimmen aus der Praxis

Michael Lammertz vom Nationalpark Eifel berichtet, dass dieser Nationalpark ein Win-Win-Win-Projekt für Viele ist. Der Park hat auch das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Bekanntheit der Region gestärkt.

Dr. Alfred Herberg vom Bundesamt für Naturschutz erklärt, was die 16 Nationalparke auszeichnet und warum wir aufgrund internationaler Schutzziele weitere Nationalparke in Deutschland brauchen.

Landrat Markus Ramers aus Euskirchen betont, dass die Bürgerbeteiligung bei der Einrichtung eines Nationalparks wichtig ist. Er lädt alle ein, sich beim Nationalpark Eifel nach den Erfahrungen zu erkundigen, die man dort gemacht hat.

Der Nationalpark Eifel bringt jedes Jahr 30 Millionen Euro Umsatz in die Region. Dr. Stefan Türk von der Deutschen Sporthochschule erläutert die Gründe und Effekte.

Marion Müller aus Schleiden-Gemünd, die Sprecherin der Nationalpark-Gastgeber in der Eifel, sagt: Die Einrichtung des Nationalparks Eifel ist für die ganze Region „ein Sechser im Lotto“ gewesen.
 

Alles Wichtige auf einen Blick

Checkliste

Was Sie zur Bewerbung wissen müssen

Hier erfahren Sie welche Kriterien für das Einreichen einer Bewerbung zum Nationalpark erfüllt sein müssen und welche Regionen in Nordrhein-Westfalen als besonders geeignet für einen Nationalpark eingestuft werden.

Phasen auf dem Weg zum zweiten Nationalpark

2022

Koalitionsvereinbarung

Die neue Landesregierung Nordrhein-Westfalen vereinbart einen zweiten Nationalpark auszuweisen und dafür einen Beteiligungsprozess zu initiieren.

Koalitionsvertrag
Ab September 2023

Interessensbekundung für Findungsprozess

Für die Suche nach einem zweiten Nationalpark stellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr landesweit ein kostenloses Unterstützungsangebot für den Findungsprozess in den Regionen zur Verfügung. Interessierte Regionen können ab September 2023 ihr Interesse für dieses bekunden und sich unverbindlich beraten lassen.

Menschen sitzen vor Pinnwand mit Post Its
Bis 30. Juni 2024

Findungsprozess vor Ort

Gemeinsam mit den interessierten Regionen wird ein Beteiligungskonzept erarbeitet. Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und virtuellen Austauschformaten sollen offene Diskussionen zu den Effekten eines Nationalparks ermöglicht werden. Anschließend soll über die Bewerbung zum Nationalpark entschieden werden.

Wanderer mit Ranger im Nationalpark
Bis 30. Juni 2024

Bewerbung für die Einrichtung des zweiten Nationalparks

Kreise und kreisfreie Städte können bis 30. Juni  2024 Bewerbungen für die Einrichtung des zweiten Nationalparks beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW einreichen.

Ranger mit Hut
Im weiteren Verlauf des Prozesses

Start des formalen Ausweisungsverfahrens

Aufbauend auf den eingegangenen Bewerbungen startet das gesetzlich vorgeschriebene, formale Ausweisungsverfahren für den zweiten Nationalpark.

Pins werden auf Karte gesetzt

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung für die Einrichtung eines Nationalparks

In welcher Form und bis wann muss eine Bewerbung eingereicht werden?

Die Bewerbung muss durch den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, auf dessen oder deren Gebiet der Nationalpark eingerichtet werden soll, erfolgen.

Eine Bewerbung setzt Kreistagsbeschlüsse der Kreise bzw. Ratsbeschlüsse der kreisfreien Städte, auf deren Gebiet der Nationalpark eingerichtet werden soll, bzw. entsprechende Bürgerentscheide voraus. Die Bewerbung eines Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt erfasst nur die Flächen des jeweiligen Kreises bzw. kreisfreien Stadt. Für die Prüfung der weiteren Voraussetzungen werden nur solche Flächen berücksichtigt, für die eine wirksame Bewerbung vorliegt.

Die Bewerbung ist formlos unter Benennung der Gebietskulisse möglich.

Die Bewerbungen müssen bis zum 30. Juni 2024 beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW per E-Mail an nationalpark@munv.nrw.de oder postalisch (Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf) eingereicht werden.

Die in der Bewerbung benannte Gebietskulisse kann die landeseigenen Flächen umfassen, die das Land Nordrhein-Westfalen zu Beginn des Findungsprozesses benannt hat. Darüber hinaus können Flächen Dritter in das Gebiet integriert werden. In diesem Fall muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine schriftliche Bekundung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorliegen, mit der Benennung der Flächen einverstanden zu sein und zum Verkauf, zum Tausch oder zur dauerhaften Verpachtung der Flächen grundsätzlich bereit zu sein.

Was geschieht mit laufenden Bürgerbegehren / -entscheiden?

Für Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide gilt Vertrauensschutz: wurde bis zum 2. April 2024 wenigstens eine Mitteilung im Sinne des § 23 Abs. 2 S. 3 KrO NW bzw. § 26 GemO NW über ein Bürgerbegehren auf Abgabe einer Bewerbung für die Einrichtung eines Nationalparks bei einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eingereicht, kann die Bewerbung einen Monat nach Abschluss des Bürgerbegehrens durch einen dem Begehren entsprechenden Beschluss oder – falls ein solcher Beschluss nicht erfolgt – dem erfolgreichen Abschluss eines Bürgerentscheides erfolgen. Gelten keine gesetzlichen Fristen, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller alle erforderlichen Verfahrensschritte unverzüglich durchführen.

Wie wird entschieden, welche Bewerberregion zum Nationalpark wird?

Die Entscheidung über die Einrichtung des zweiten Nationalparks trifft die Landesregierung.

Voraussetzung ist zunächst das Vorliegen einer wirksamen Bewerbung entsprechend Frage 1.

Da es sich bei einem Nationalpark um eine Schutzgebietskategorie nach Naturschutzrecht handelt, kann eine Auswahl nur solcher Gebiete erfolgen, die die naturschutzfachlichen Kriterien nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz erfüllen: Es handelt dabei sich um ein Gebiet, das großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart ist, in einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllt und sich in einem überwiegenden Teil in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befindet oder geeignet ist, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Es gibt keine starre Mindestgröße für das Gebiet eines Nationalparks. 

Die Schutzkategorie Nationalpark lässt naturschutzrechtlich keinen zusätzlichen Windenergieausbau im Schutzgebiet zu. Die Auswahl eines zweiten Nationalparks und die Windenergieflächenziele für die jeweilige Planungsregion des Landesentwicklungsplans sind daher zu harmonisieren, damit eine Einrichtung eines Nationalparks in Betracht kommt. Soweit im Einzelfall weiterer Abstimmungsbedarf besteht, unterstützen Land und Bezirksregierung.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zu den vorgenannten Mindestvoraussetzungen möglichst aussagekräftig in ihrer Bewerbung informieren.

Weitere Hinweise zur Bewerbung

Die Debatten der vergangenen Monate über die Einrichtung eines Nationalparks haben gezeigt, dass bestimmte Themen in nahezu jeder Region eine Rolle gespielt haben. Daher können die Bewerberinnen und Bewerber weitere Informationen zur Unterstützung ihrer Bewerbung darzustellen, u. a.:

•          Auswirkungen auf die Landwirtschaft,

•          Auswirkungen auf die Forst- und Holzwirtschaft,

•          Auswirkungen auf die Jagd und Fischerei,

•          regionale Identifikation,

•          Attraktivitätssteigerung / Image für die Region,

•          Potenziale und Auswirkungen für Tourismus / Naherholung,

•          Regionalwirtschaftliche Effekte,

•          mögliche Impulse für die regionale und örtliche Strukturentwicklung,

•          Auswirkung auf die Mobilität,

•          Potenzial Erweiterungsflächen.

Diese Punkte werden von der Landesregierung bei der Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerbungen berücksichtigt. Die Landesregierung wird die hierzu benötigten Informationen selbst beiziehen. Darüber hinaus können die Kreise und kreisfreien Städte ihre Bewerbungen durch möglichst aussagekräftige Informationen zu den vorgenannten Punkten unterstützen.

Wie geht es nach der erfolgreichen Bewerbung weiter?

Nach einer Entscheidung der Landesregierung erfolgt die formelle Einrichtung des Nationalparks durch Rechtsverordnung. Diese regelt u.a. die Umsetzung der Schutzziele, Wegeplanungen und künftig mögliche Nutzungen des Gebietes. Die Verordnung wird unter enger Einbindung der regionalen Akteure erstellt. Darüber hinaus wird ein Nationalparkplan erarbeitet. Dieser regelt u. a. die Einbindung der Akteure über die in der Verordnung zu definierenden Gremien, vergleichbar etwa zum kommunalen Ausschuss im Nationalpark Eifel.

Häufig gestellte Fragen zum Findungsprozess

Was genau bedeuten der Begriff Findungsprozess?

Der Findungsprozess beschreibt den Zeitraum ab dem Startschuss der Landesregierung im September 2023 bis zum Ende der Bewerbungsphase. Im Findungsprozess können sich Regionen finden und darüber diskutieren, ob sie sich für die Einrichtung des zweiten Nationalparks bewerben wollen. Hierfür bietet das Land Unterstützungsangebote an. Für die Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote laden wir alle interessierten Regionen herzlich ein, sich über das Kontaktformular an uns zu wenden. Diese Kontaktaufnahme ist keine Bewerbung für die Einrichtung des zweiten Nationalparks und begründet keinerlei Verpflichtungen – weder für die Akteure in den Regionen, noch für das Land. Die Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote des Landes ist wiederum keine Voraussetzung für eine Bewerbung.

Welches Ziel verfolgt die Landesregierung NRW mit dem Findungsprozess für einen zweiten Nationalpark?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte die Bürgerinnen und Bürger in den Regionen bei der Suche nach einem geeigneten Gebiet für einen zweiten Nationalpark einbinden und einen ergebnisoffenen Prozess mit Menschen aus ganz NRW durchführen. Ziel des Findungsprozesses ist es, dass sich möglichst viele Regionen über die Einrichtung eines zweiten Nationalparks austauschen. Dazu bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Unterstützungsangebote in unterschiedlichen Formaten an, an denen sich die Menschen in ihren Regionen beteiligen können. Auf diese Weise können sie ihre Meinungen einbringen und die politische Entscheidung beeinflussen, ob ein Nationalpark eine Option für ihre Region ist.

Wie grenzen sich die Begriffe Region und Kreis voneinander ab?

Nationalparkregionen sind Regionen, die naturschutzfachlich, wirtschaftlich und touristisch von der Einrichtung eines Nationalparks profitieren. Sie sind größer als der Nationalpark selber und können sich im Laufe des Findungsprozesses auch über Kreisgrenzen hinweg bilden. Für die Bewerbung um die Einrichtung des zweiten Nationalparks sind die Kreise und kreisfreien Städte ausschlaggebend, auf deren Gebiet Flächenanteile eines möglichen Nationalparks liegen.

Welche Unterstützungsangebote stellt die Landesregierung NRW interessierten Regionen für den Findungsprozess zur Verfügung?

Alle Informationen über das Unterstützungsangebot der Landesregierung NRW zur Beteiligung im Rahmen eines regionalen Findungsprozesses finden Sie hier.

Wer darf die Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen?

Personen aus interessierten Regionen können Interessen bekunden. Die Zuordnung und Einordung der konkreten Personen erfolgt dabei über die relevanten Angaben im Kontaktformular. Eine Interessensbekundung begründet keinerlei Verpflichtungen – weder für die Akteure in den Regionen, noch für das Land.

An wen sollen sich Interessierte mit Blick auf die Unterstützungsangebote wenden?

Vertreterinnen und Vertreter interessierter Regionen sind herzlich eingeladen, sich über das Kontaktformular zu melden. Das Kontaktformular finden Sie hier.

Was passiert, wenn sich in einer Region mehrere Akteure um Unterstützung in der Findungsphase bemühen?

Wenn es sich abzeichnet, dass mehrere Akteure einer Region sich um Unterstützung bemühen, wird eine Vernetzung der Akteure durch die begleitende Agentur, ggf. unter Einbeziehung der örtlichen Landrätinnen und Landräte vorgenommen, um ein strukturiertes Verfahren vor Ort zu ermöglichen.

Bis wann können die Angebote zur Unterstützung des regionalen Findungsprozesses in Anspruch genommen werden?

Über das Kontaktformular können interessierte Regionen unverbindlich ihr Interesse an den Unterstützungsangeboten bekunden. Es empfiehlt sich, die Interessensbekundung so frühzeitig wie möglich vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Ihrer Region ausreichend Zeit bleibt. Die Unterstützungsangebote können bis Ende der Bewerbungsfrist (30.06.2024) in Anspruch genommen werden.

Welche Kosten kommen auf interessierte Regionen während des Findungsprozesses zu?

Die Unterstützungsangebote sind für alle interessierten Regionen kostenfrei. Zur Umsetzung des Beteiligungskonzeptes werden für bestimmte Formate, wie etwa für die Durchführung von Veranstaltungen, Eigenmittel in moderatem Umfang benötigt. Für gewisse Formate der regionalen Meinungsbildung können bei der Bezirksregierung Fördergelder beantragt werden.

Wie können Fördergelder für zusätzliche Ausgaben z.B. für die Einladung von Expertinnen und Experten zu Veranstaltungen beantragt werden?

Die Fördergelder können primär durch Gemeinden und Gemeindeverbände bei den Bezirksregierungen beantragt werden. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an nationalpark@munv.nrw.de

Das MUNV in den sozialen Netzwerken #Nationalpark2NRW

Häufig gestellte Fragen zu Nationalparken

Was regelt die sogenannte Nationalparkverordnung, was der Nationalparkplan?

Nach einer Entscheidung der Landesregierung erfolgt die formelle Einrichtung des Nationalparks durch Rechtsverordnung. Diese regelt u. a. die Umsetzung der Schutzziele, Wegeplanungen und künftig mögliche Nutzungen der Gebiete. Die Verordnung wird unter enger Einbindung der regionalen Akteure erstellt. Darüber hinaus wird ein Nationalparkplan erarbeitet. Dieser regelt u. a. die Einbindung der Akteure über die in der Verordnung zu definierenden Gremien, vergleichbar etwa zum kommunalen Ausschuss im Nationalpark Eifel.

Den Nationalparkplan Eifel finden Sie hier.

Die Verordnung über den Nationalpark Eifel hier

 

Welchen Einfluss hat eine Region im Ausweisungsverfahren?

Die Erstellung der Nationalparkverordnung (NPVO) wird partizipativ im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt. Hier werden für die Region spezifische Fragestellungen erörtert und Lösungen entwickelt. Die Kreise und ihre Kommunen bzw. die kreisfreien Städte, aber auch weitere Stakeholder, werden eng in die Entstehung der NPVO eingebunden. Als Orientierung finden Sie die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel hier.

Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten für die Einbeziehung der Kommunen in Fragen der Gestaltung und Verwaltung eines Nationalparks. Im Nationalpark Eifel wurde hierfür das Gremium „Kommunaler Nationalparkausschuss" eingerichtet. In Fragen, die den Nationalparkplan – einschließlich des Wege und Maßnahmenplans – und langfristige Planungen betreffen, hat der kommunale Nationalpark-Ausschuss des Nationalparks Eifel ein Vetorecht.

 

Was unterscheidet Nationalparke von anderen Schutzgebieten?

Nationalparke sind die einzigen Schutzgebiete, die auf großer Fläche natürliche Dynamiken ermöglichen, und gleichzeitig dem Naturerleben, der Umweltbildung und Forschung dienen. Die fachlichen Kriterien für Nationalparke werden durch § 24 Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben. Demnach ist ein Nationalpark ein großräumiges, weitgehend unzerschnittenes Gebiet von besonderer Eigenart. Das Gebiet ist auf einem überwiegenden Teil geeignet in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Im Einklang mit dem Schutzzweck dienen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung. Der Nationalpark Eifel arbeitet im Bereich Naturerleben und Umweltbildung eng mit dem Naturpark Nordeifel zusammen, der den Nationalpark großräumig umgibt. In der Fläche entfalten Naturparke allerdings in Nordrhein-Westfalen selbst keine Schutzwirkung, dies erfolgt über die im Naturpark liegenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.

Zu den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Wofür braucht man einen zweiten Nationalpark in NRW?

Angesichts des dramatischen Rückgangs der biologischen Vielfalt weltweit ist es zielführend neben dem seit dem Jahr 2004 bestehenden Nationalpark Eifel einen weiteren Nationalpark in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Etwa 45 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten stehen in Nordrhein-Westfalen auf der „Roten Liste“ – d.h. sie sind gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Nationalparke sind die einzigen Schutzgebiete, die auf großer Fläche natürliche Dynamiken ermöglichen, und gleichzeitig dem Naturerleben, der Umweltbildung und Forschung dienen. Sie haben daher eine wichtige Funktion im Schutzgebietsnetz und sind von zentraler Bedeutung, um dem weiteren Verlust an Lebensräumen und Artensterben entgegenzuwirken. Naturwälder bieten wertvollen Lebensraum für viele seltene und spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig bieten Nationalparke Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung, wovon auch die umliegenden Städte und Gemeinden in wirtschaftlicher Hinsicht profitieren können. Informationen zu den wirtschaftlichen Effekten eines Nationalparks finden Sie im Hintergrundartikel Wie ein Nationalpark als regionaler Wirtschaftsmotor wirkt.

Gibt es eine Mindestgröße für einen Nationalpark?

Das Bundesnaturschutzgesetz gibt keine Mindestgröße vor. Informationen zu bestehenden Nationalparken finden Sie beim Bundesamt für Naturschutz.

Was sind Entwicklungsnationalparke?

Bei Nationalparken in Deutschland handelt es sich zum Zeitpunkt der Ausweisung in der Regel zunächst um sogenannte Entwicklungsnationalparke, da die Nationalparkverwaltung in ausgewählten Bereichen vorübergehend noch die Ausbreitung der heimischen Laubwälder und die Entwicklung naturnaher Lebensräume unterstützt. Spätestens 30 Jahre nach Gründung des Nationalparks wird der Anteil der sogenannten Naturdynamikflächen, auf denen die natürlichen Vorgänge ungelenkt ablaufen können, den überwiegenden Teil der Fläche ausmachen.

Wird das IUCN-Ziel angestrebt, wonach nach 30 Jahren mindestens 75 % der Nationalparkfläche der natürlichen Dynamik überlassen bleiben?

Das 75-Prozent-Ziel ist Bestandteil der Management-Empfehlungen der internationalen Naturschutzorganisation IUCN, die allerdings nicht bindend sind. Diese werden in Nationalparken angestrebt, maßgeblich sind aber die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach sollen Nationalparke auf dem überwiegenden Teil der Fläche eine natürliche Entwicklung ermöglichen. Zu den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Welche Auswirkungen hat ein Nationalpark auf die Forstwirtschaft?

Grundsätzlich besteht in Nationalparken die Zielsetzung, die Natur sich selbst zu überlassen. Dies betrifft in der Folge auch die Nutzung des Rohstoffes Holz. Dennoch kann das Fällen von Bäumen im Rahmen von Managementmaßnahmen, wie beispielsweise beim Borkenkäfermanagement oder bei Waldumbaumaßnahmen, notwendig sein.

Auswertungen des Landesbetriebs Wald und Holz zeigen, dass der jährliche Hiebsatz, also die Menge Holz, die nachhaltig auf einer bestimmten Fläche entnommen werden kann, auf den vom Land in das Verfahren eingebrachten Flächen zwischen rund 8.000 m³ (Flächenkulisse Ebbe) und rund 50.000 m³ (Flächenkulisse Hürtgenwald) pro Jahr liegt.

Im Jahr 2017, also vor dem jüngsten Großschadensereignis in der Forstwirtschaft, betrug der Holzeinschlag in NRW rund 3,0 Mio. m³. In den letzten Jahren hat sich der Holzeinschlag folgenderweise entwickelt:

  • 2019: 7,2 Mio. m³ in NRW, 68,9 Mio. m³ in Deutschland
  • 2020: 15,0 Mio. m³ in NRW 80,4 Mio. m³ in Deutschland
  • 2021: 19,2 Mio. m³ in NRW 83,0 Mio. m³ in Deutschland
  • 2022: 11,7 Mio. m³ in NRW 78,7 Mio. m³ in Deutschland

Aufgrund der Borkenkäfer-Kalamitäten wurde in den letzten Jahren verstärkt auch Holz aus Nordrhein-Westfalen ins Ausland exportiert.

Welche Auswirkungen hat ein Nationalpark auf die Landwirtschaft?

Bei den vom Land in das Verfahren eingebrachten Flächen handelt es sich um Wald- bzw. Forstflächen.

Der Schutz eines Nationalparks endet nach Gesetz an seiner Grenze. Das bedeutet, dass es keinerlei Bewirtschaftungsauflagen für Flächen gibt, die außerhalb des Nationalparks liegen bzw. an den Nationalpark angrenzen. Sollten zum Schutz von Flächen in Privateigentum vor Schädlingen, bspw. Borkenkäfer, aber Schutzmaßnahmen erforderlich sein, so werden diese vollständig auf den Flächen des Nationalparks umgesetzt.

Diese strikte Grenze führt dazu, dass angrenzend zu den als Nationalpark ausgewiesenen Flächen keine Zonen entstehen, die man z.B. als "Bannmeile" bezeichnen könnte. Es wird keine Einschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auf angrenzenden Flächen geben. Bestrebungen hieran auf übergeordneter Ebene etwas zu ändern, z.B. durch die EU, gibt es nicht.

Kann ein Nationalpark Chancen für angrenzende landwirtschaftliche Betriebe bieten?

Bewirtschaftete Höfe außerhalb des Nationalparks werden durch einen Nationalpark nicht belastet. Vielmehr könnte sich ein gegenteiliger Effekt hinsichtlich neuer Einkommensmöglichkeiten einstellen. Ein Beispiel: Im Umfeld des Nationalparks Eifel werden im Rahmen eines Projektes des den Nationalpark umgebenden Naturpark Nordeifel u.a. Verpflegungsstationen an Höfen im Außenbereich besonders gefördert. Mit dem Projekt möchte der Naturpark gemeinsam mit seinen regionalen Partnerinnen und Partnern gastronomische Versorgungslücken an touristischen Wegen schließen und gleichzeitig nachhaltige Produkte und landwirtschaftliche Betriebe aus der Region unterstützen.

Welche Kosten fallen für die Region durch einen Nationalpark an?

Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben einer Nationalparkverwaltung finden Sie zum Vergleich beispielsweise in den Leistungsberichten des Nationalparks Eifel.

Im Rahmen einer Ausweisung als Nationalpark müssen eine Reihe an Investitionen getätigt werden. Der Umfang der Investitionen ist dabei abhängig von der konkreten Gestaltung des Nationalparks. Alle Kosten, die mit der tatsächlichen Ausweisung eines zweiten Nationalparks nach Durchlaufen des förmlichen Ausweisungsverfahrens zusammenhängen, werden durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen.

Weiterhin besteht grundsätzlich die Möglichkeit für beteiligte Kommunen, Investitionen in die Stärkung der touristischen Infrastruktur zu tätigen. Es ist davon auszugehen, dass außerdem Fördermittel aus unterschiedlichen Quellen (Land, Bund, EU) herangezogen werden können.

Wer verwaltet den Nationalpark und wer trägt die Kosten?

Nationalparke in Deutschland haben eine eigene Verwaltung, die vom jeweiligen Land finanziert wird. Diese umfasst neben den Personalkosten auch die Betriebskosten sowie die Finanzmittel zur dauerhaften Erfüllung aller Aufgaben und Maßnahmen der Verwaltung.

Wie geht man in Nationalparken mit Borkenkäfern um?

Die Nationalparkverwaltung hat darauf zu achten, dass der Käfer nicht in benachbarte Wirtschaftswälder ausfliegt und dort Schäden anrichtet. So findet im Nationalpark Eifel die Pflanzung von Laubbäumen prioritär entlang der Grenzen zu angrenzenden Wirtschaftswäldern statt. Auf diese Weise entsteht dort ein laubholzreicher Waldriegel, der eine Ausbreitung von Borkenkäfern verhindern soll. Zur Flugzeit der Käfer kontrolliert die Nationalparkverwaltung zudem regelmäßig die Pufferstreifen auf Käferbefall und entfernt befallene Bäume. Innerhalb von Waldnationalparken kann der Borkenkäfer jedoch unter o.g. Rahmenbedingungen dazu beitragen, den Lebensraum Wald zu verbessern, da er die Ausweitung natürlicher, laubholzreicher Waldstrukturen fördert.

Wie können Menschen die Natur im Nationalpark erleben?

Nationalparke bieten Naturerleben pur, 365 Tage im Jahr. Das Naturerlebnis der Bevölkerung und die naturkundliche Bildung gehören ausdrücklich zu den gesetzlichen Aufgaben von Nationalparken (vgl. § 24 Bundesnaturschutzgesetz). Wie vielfältig die Angebote zum individuellen Naturerleben oder auch die organisierten Veranstaltungen sein können, zeigen die Angebote im Nationalpark Eifel.

Weitere Informationen zum Thema Naturerlebnis finden Sie hier: Wie ein Nationalpark Menschen glücklich macht.

Welche Regeln gelten für Besucherinnen und Besucher eines Nationalparks?

Ein Nationalpark ist für alle Menschen das ganze Jahr kostenlos zugänglich. Besucherinnen und Besucher dürfen die Vielfalt eines Nationalparks auf eigene Faust entdecken, sofern sie sich an die üblichen Nationalparkregeln halten. Welche Schutzbestimmungen in einem Nationalpark erforderlich sind, wird im Rahmen der Nationalparkverordnung und des Nationalparkplans erarbeitet und abgestimmt.

Grundsätzlich dienen Nationalparke der ungestörten Entwicklung der Natur. Der Mensch soll die Natur erleben können, aber die Störungen sollen möglichst gering sein. Die konkrete Gestaltung der Straßen und Wege variiert je nach den konkreten Bedingungen im Nationalpark und wird jeweils in einer individuellen Nationalparkverordnung bzw. in einem auf dieser Verordnung aufbauenden Wegeplan in den Regionen spezifiziert. Die Dichte des Wegenetzes im Nationalpark ist in besonderem Maße vom Schutzauftrag abhängig. Die Erarbeitung eines Wegeplans erfolgt nach der Begründung eines Nationalparks. Das Beispiel des Nationalparks Eifel zeigt, dass dies am besten in Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure der Region funktioniert. Um die Einbeziehung in wichtige Entscheidungen, wie z.B. die Wegeplanung, sicherzustellen, wurde durch die Nationalparkverordnung das Gremium des „kommunalen Nationalparkausschusses" geschaffen. Eine ähnliche Regelung könnte auch für den zweiten Nationalpark getroffen werden.

Wird es in einem Nationalpark Angebote zur Natur- und Wildnisbildung geben?

Natur- und Wildnisbildung sind zentrale Aufgaben eines Nationalparks. Verschiedenste Bildungskonzepte und Bildungsprogramme sollen Groß und Klein für die vielfältigen biologischen und ökologischen Zusammenhänge und die Schönheit der freien Natur begeistern und sensibilisieren. Bildung für nachhaltige Entwicklung vermittelt, wie schützenswert und wertvoll die biologische Vielfalt in einem Nationalpark ist.

Weitere Informationen zum Thema Umwelt- und Wildnisbildung finden Sie hier Wie ein Nationalpark Menschen glücklich macht.

Gibt es für einen Nationalpark ein Brandschutzkonzept?

In der Regel wird für das Gebiet eines Nationalparks und sein Umland von der Nationalparkverwaltung zusammen mit den für Gefahrenabwehr zuständigen kommunalen Behörden ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Hierbei werden auch notwendige vorbeugende Maßnahmen und Investitionen festgelegt und umgesetzt. Wie ein solches Konzept aussehen kann, finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Nationalparks Eifel.

 

Wird in einem Nationalpark gejagt?

Für das Wildtiermanagement werden nach Einrichtung des Nationalparks entsprechende Planungen erarbeitet und abgestimmt. Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist Wildtierregulierung in Nationalparken möglich zur Erreichung eines Schutzzweckes, Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Waldbestände, unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. Erosionsschutz, Tierseuchen) und Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften.

Weitere Informationen zum Thema Wildtierregulierung in deutschen Nationalparken finden Sie im Positionspapier Wildtierregulierung von Europarc Deutschland.

Welche Auswirkungen hätte die Ausweisung eines Nationalparks auf den Ausbau der Windenergie?

Die Schutzkategorie Nationalpark lässt naturschutzrechtlich keinen zusätzlichen Windenergieausbau im Schutzgebiet zu. Die Auswahl eines zweiten Nationalparks und die Windenergieflächenziele für die jeweilige Planungsregion des Landesentwicklungsplans sind daher zu harmonisieren, damit eine Einrichtung eines Nationalparks in Betracht kommt. Soweit im Einzelfall weiterer Abstimmungsbedarf besteht, unterstützen Land und Bezirksregierung.

Was geschieht, wenn die Afrikanische Schweinepest in unsere Wild- und Hausschweinbestände eindringt?

Nach Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit der DVO (EU) 2018/1882 müssen beim Auftreten von der Afrikanischen Schweinepest unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden, sobald sie nachgewiesen wird. Deutschlandweit gilt im Seuchenfall die Schweinepest-Verordnung. Wenn ein Schutzgebiet in einer festgelegten ASP-Kernzone liegt, gelten dort die Regelungen der staatlichen Gefahrenabwehr. Sollte es zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen kommen, ist das Land Nordrhein-Westfalen sehr gut vorbereitet. In einem konkreten Seuchenfall wird eine intensive Seuchenbekämpfung erforderlich.

Gibt es gesonderte Strategien im Umgang mit Wölfen?

Für die natürliche Rückkehr des Wolfs gilt das Ziel einer möglichst konfliktfreien Koexistenz von Mensch, Weidetierhaltung und Wolf. Hier findet das bisher praktizierte Vorgehen beim Wolfsmonitoring und der finanziellen Unterstützung der Weidetierhaltungen für Maßnahmen zur Förderung eines wolfsabweisenden Herdenschutzes Anwendung. Gleiches gilt für die Gewährung von Billigkeitsleistungen bei wolfsbedingten Schäden nach Maßgabe der Förderrichtlinien Wolf. Sonderregelungen für die Gebietskulisse eines Nationalsparks sind – auch nach den bisherigen Erfahrungen im Nationalpark Eifel – nicht erforderlich.

Können in Nationalparken auch gezielt Lebensräume wie Heiden erhalten werden?

Neben sogenannten Prozessschutzflächen, in denen natürliche Dynamiken ablaufen sollen, können in Nationalparken sogenannte Managementbereiche ausgewiesen werden. In diesen ist dauerhaft eine Biotoppflege möglich. Dadurch können auch in Nationalparken gezielt Heideflächen oder – wie im Nationalpark Eifel – Narzissenwiesen gepflegt und langfristig bewahrt werden.

Kann das ÖPNV-Angebot von der Ausweisung eines Nationalparks profitieren?

Die Ausweisung eines Nationalparks böte verschiedene Möglichkeiten, die Angebote für den ÖPNV auch im Zusammenhang mit Tourismus und Naherholung weiterzuentwickeln. Das Beispiel des Nationalpark Eifel zeigt, dass die enge Zusammenarbeit zwischen der Nationalparkverwaltung, regionalen Partnern und mit touristischen Leistungsträgern der Region auch genutzt wurde, um spezielle ÖPNV-Angebote zu konzipieren. Dazu gehören beispielsweise die „GästeCard", mit der Besucherinnen und Besucher kostenlos in Bussen und Bahnen unterwegs sein können, Wandertourenvorschläge mit ÖPNV-Anbindung unter dem Stichwort ,,Nächster Halt: Wildnis!", eigene entsprechende Faltblätter oder die Anbindung von Startpunkten an das ÖPNV-Netz generell.

Hat eine Nationalparkausweisung Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung?

Nationalparkverordnungen können Regelungen für den Bestandsschutz von Trinkwasserversorgungsanlagen enthalten. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet. Auch Änderungen bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen oder deren Erweiterung wird durch einen Nationalpark nicht von vornherein ausgeschlossen. Sollte ein förmliches Ausweisungsverfahren gestartet werden, wird die bestehende Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sichergestellt, da es sich hierbei um ein überragendes öffentliches Interesse handelt. Im Rahmen eins Ausweisungsverfahrens findet eine Beteiligung der Wasserwerksbetreiber und zuständigen Wasserbehörden statt.

Cookies UI