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Nationalparkausweisung und mögliche Flächenerweiterungen

Nationalparkausweisung und mögliche Flächenerweiterungen

Das Land NRW will einen zweiten Nationalpark schaffen, das ist gut und richtig. Dies soll auf landeseigenen Flächen geschehen und vorgeschlagen sind auch die Staatswaldflächen in der Egge. Werden bei einer Nationalparkausweisung auch Flächen anderer angrenzender Eigentümer (Privatwaldbesitzer oder kommunale Flächen) - ggf. auch gegen deren Willen - mit einbezogen?

Antwort

Hallo Gast,

Vielen Dank für ihre wichtige Frage. Die auf den Karten dargestellten Gebiete stellen eine Übersicht über großflächige, weitgehend unzerschnittene und naturschutzfachlich bedeutsame Flächen im Landeseigentum (Staatswald) dar, so auch die Flächen für einen potentiellen Nationalpark in der Egge. Flächen Dritter können selbstverständlich in die Kulisse einbezogen werden, dies geschieht jedoch ausdrücklich nicht gegen den eigenen Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer! Sollte ein Kreis bei der Bewerbung ebenfalls die Flächen Dritter für die Gebietskulisse vorschlagen, so muss deren belastbare Zusage für zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Lesen Sie hierzu gern auch die ausführliche Darstellung der Kriterien: https://nationalpark.nrw.de/kriterien.

Wir hoffen damit Ihre Frage beantwortet haben zu könnnen.

Mit besten Grüßen Ihre Moderation MH

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