Nationalparkausweisung und mögliche Flächenerweiterungen
Das Land NRW will einen zweiten Nationalpark schaffen, das ist gut und richtig. Dies soll auf landeseigenen Flächen geschehen und vorgeschlagen sind auch die Staatswaldflächen in der Egge. Werden bei einer Nationalparkausweisung auch Flächen anderer angrenzender Eigentümer (Privatwaldbesitzer oder kommunale Flächen) - ggf. auch gegen deren Willen - mit einbezogen?