Erkenntnisgewinne & Fakten aus den regionalen Online-Dialogen
Die Online-Dialoge in den Regionen in NRW im Rahmen des Findungsprozesses zeigen auf, welche Themen die Menschen vor Ort beschäftigen und welche Fragen sie rund um die potentielle Gründung eines Nationalparks in ihrer Region haben. Die Diskussionen haben einen hohen Bezug zu regionalen Besonderheiten, sodass wir, als Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW immer gemeinsam mit kompetenten und fachlich versierten Vertreterinnen und Vertretern aus der Region Antworten auf die Fragen der Dialogteilnehmenden formulieren.
Gleichzeitig wird deutlich, dass viele der Fragen, auf die wir im Rahmen der regionalen Dialoge Antworten & Informationen bereitstellen können, auch für weitere potentielle Nationalparkregionen von Relevanz sind. Diese Erkenntnisse und wichtigen Informationen, die die Entscheidungsfindung in vielen Regionen in NRW betreffen können, haben wir hier zusammengestellt.
Zum aktuellen Zeitpunkt bezieht sich die Zusammenstellung der Fakten auf die Erkenntnisse der Online-Dialoge im Kreis Kleve und im Kreis Lippe sowie auf die Online-Ideensammlung im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Eine übersichtliche Dokumentation und vollständige Zusammenfassung der Diskussionen finden Sie in den jeweiligen Dialogräumen.
Flächen & Landwirtschaft
Der Schutz eines Nationalparks endet nach Gesetz an seiner Grenze. Das bedeutet, dass es keinerlei Bewirtschaftungsauflagen für Flächen gibt, die außerhalb des Nationalparks liegen bzw. an den Nationalpark angrenzen. Sollten zum Schutz von Flächen in Privateigentum vor Schädlingen, bspw. Borkenkäfer, aber Schutzmaßnahmen erforderlich sein, so werden diese vollständig auf den Flächen des Nationalparks umgesetzt.
Diese strikte Grenze führt dazu, dass angrenzend zu den als Nationalpark ausgewiesenen Flächen keine Zonen entstehen, die man z.B. als "Bannmeile" bezeichnen könnte. Es wird keine Einschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auf angrenzenden Flächen geben. Bestrebungen hieran auf übergeordneter Ebene etwas zu ändern, z.B. durch die EU, gibt es nicht.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Grundsätzlich besteht in Nationalparken die Zielsetzung, die Natur sich selbst zu überlassen. Dies betrifft in der Folge auch die Nutzung des Rohstoffes Holz. Dennoch kann das Fällen von Bäumen im Rahmen von Managementmaßnahmen, wie beispielsweise beim Borkenkäfermanagement oder bei Waldumbaumaßnahmen, notwendig sein.
Auswertungen des Landesbetriebs Wald und Holz zeigen, dass der jährliche Hiebsatz, also die Menge Holz, die nachhaltig auf einer bestimmten Fläche entnommen werden kann, auf den vom Land in das Verfahren eingebrachten Flächen zwischen rund 8.000 m³ (Flächenkulisse Ebbe) und rund 50.000 m³ (Flächenkulisse Hürtgenwald) pro Jahr liegt.
Im Jahr 2017, also vor dem jüngsten Großschadensereignis in der Forstwirtschaft, betrug der Holzeinschlag in NRW rund 3,0 Mio. m³. In den letzten Jahren hat sich der Holzeinschlag folgenderweise entwickelt:
- 2019: 7,2 Mio. m³ in NRW, 68,9 Mio. m³ in Deutschland
- 2020: 15,0 Mio. m³ in NRW 80,4 Mio. m³ in Deutschland
- 2021: 19,2 Mio. m³ in NRW 83,0 Mio. m³ in Deutschland
- 2022: 11,7 Mio. m³ in NRW 78,7 Mio. m³ in Deutschland
Aufgrund der Borkenkäfer-Kalamitäten wurde in den letzten Jahren verstärkt auch Holz aus Nordrhein-Westfalen ins Ausland exportiert.
Wildtiermanagement
Für das Wildtiermanagement werden nach Einrichtung des Nationalparks entsprechende Planungen erarbeitet und abgestimmt. Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist Wildtierregulierung in Nationalparken möglich zur Erreichung eines Schutzzweckes, Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Waldbestände, unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. Erosionsschutz, Tierseuchen) und Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften.
Weitere Informationen zum Thema Wildtierregulierung in deutschen Nationalparken finden Sie im Positionspapier Wildtierregulierung von Europarc Deutschland.
Trinkwasser
Nationalparkverordnungen können Regelungen für den Bestandsschutz von Trinkwasserversorgungsanlagen enthalten. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet. Auch Änderungen bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen oder deren Erweiterung wird durch einen Nationalpark nicht von vornherein ausgeschlossen. Sollte ein förmliches Ausweisungsverfahren gestartet werden, wird die bestehende Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sichergestellt, da es sich hierbei um ein überragendes öffentliches Interesse handelt. Im Rahmen eins Ausweisungsverfahrens findet eine Beteiligung der Wasserwerksbetreiber und zuständigen Wasserbehörden statt.
Einflussmöglichkeiten von Kreisen & Kommunen
Die Erstellung der Nationalparkverordnung (NPVO) wird partizipativ im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt. Hier werden für die Region spezifische Fragestellungen erörtert und Lösungen entwickelt. Die Kreise und ihre Kommunen bzw. die kreisfreien Städte, aber auch weitere Stakeholder, werden eng in die Entstehung der NPVO eingebunden. Als Orientierung finden Sie die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel hier.
Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten für die Einbeziehung der Kommunen in Fragen der Gestaltung und Verwaltung eines Nationalparks. Im Nationalpark Eifel wurde hierfür das Gremium „Kommunaler Nationalparkausschuss" eingerichtet. In Fragen, die den Nationalparkplan – einschließlich des Wege und Maßnahmenplans – und langfristige Planungen betreffen, hat der kommunale Nationalpark-Ausschuss des Nationalparks Eifel ein Vetorecht.
Windenergie in und an Nationalparken
Die Schutzkategorie Nationalpark lässt naturschutzrechtlich keinen zusätzlichen Windenergieausbau im Schutzgebiet zu. Die Auswahl eines zweiten Nationalparks und die Windenergieflächenziele für die jeweilige Planungsregion des Landesentwicklungsplans sind daher zu harmonisieren, damit eine Einrichtung eines Nationalparks in Betracht kommt. Soweit im Einzelfall weiterer Abstimmungsbedarf besteht, unterstützen Land und Bezirksregierung.
Barrierefreiheit
Die barrierefreie Gestaltung in einem Nationalpark hat eine hohe Bedeutung. Das barrierefreie Angebot im Nationalpark Eifel ist vielfältig und könnte als Vorbild für einen zweiten Nationalpark dienen. So gibt es zum Beispiel eine Erlebnisausstellung „Wildnis(t)räume“ im Nationalpark-Zentrum oder die vier Nationalpark-Tore, welche auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Der barrierefreie Naturerlebnisraum Wilder Kermeter erlaubt einen Zugang zur Natur ganz ohne Hindernisse - auch Stationen zur Tierbeobachtung oder geführte Wanderungen richten sich insbesondere an Menschen mit Handicap.
Für die konkrete Angebotsplanung würden die Grundlagen in einem förmlichen Ausweisungsverfahren gelegt. So hat eine Nationalparkverwaltung in Kooperation mit den Partnern vor Ort die Möglichkeit, für alle Altersstufen und Ansprüche Umweltbildungs- und Naturerlebnisangebote zu konzipieren und anzubieten.