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Ja, auch in einem Nationalpark gibt es Wander- und Radwanderwege. Die konkrete Gestaltung der Straßen und Wege variiert je nach den konkreten Bedingungen im Nationalpark und wird jeweils in einer individuellen Nationalparkverordnung bzw. in einem auf dieser Verordnung aufbauenden Wegeplan in den Regionen spezifiziert. Die Dichte des Wegenetzes im Nationalpark ist in besonderem Maße von der Ausrichtung des Nationalparks und der Erfüllung seines Schutzauftrags abhängig. Die Erarbeitung eines Wegeplans erfolgt üblicherweise nach der Begründung eines Nationalparks.
Der Wegeplan baut auf dem vorhandenen Wegenetz auf, soweit es mit dem Schutzzweck vereinbar ist, werden besonders attraktive Wege beibehalten. Die umfassende Überarbeitung des Wegesystems bietet immer auch eine Möglichkeit, vorhandene Qualitäten noch zu steigern und sowohl Wegeverlauf, als auch die Qualität der Wege zu optimieren. Die Wegeinfrastruktur inklusive der Verkehrssicherungspflicht in einem Nationalpark liegt im Verantwortungsbereich der Nationalparkverwaltung. Diese kommt aus eigenen Mitteln für die Unterhalten der Wege auf.
Das Beispiel des Nationalparks Eifel zeigt, dass die Erarbeitung des Wegeplans am besten in Zusammenarbeit der Akteure der Region funktioniert. Um die Einbeziehung der lokalen Akteure in wichtige Entscheidungen, wie z.B. die Wegeplanung, sicherzustellen, wurde durch die Nationalparkverordnung das Gremium des "kommunalen Nationalparkausschusses" geschaffen. Dieser Ausschuss wird unter anderem in die Wegeplanung einbezogen und hat in dieser Frage ein Vetorecht. Eine ähnliche Regelung könnte auch für einen Nationalpark Egge getroffen werden.
Ihr Moderationsteam KS