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Geeignetheit

Geeignetheit

Nationalparke sollen nicht nur entsprechend groß, sondern auch aus einem unzerschnittenem Raum bestehen. Die Egge, wird aber von vielen Straßen, sogar einer Bundesstraße, durchkreuzt. Ebenso sind nicht wirklich alle vorgesehenen Teile zusammenhängend. Müssten nicht auch angrenzende Wälder von Privatleuten und Gemeinden sinnvollerweise einbezogen werden, um wirklich den gesamten Naturraum mit seinen wertvollen Flächen abzubilden? Oder geht man mit dem reinen Staatswald nur den Weg den geringsten Widerstandes? Sollten nicht an erster Stelle die Naturschutz- statt die Eigentumsaspekte stehen?

Antwort

Hallo Gast,

vielen Dank für Ihren Beitrag zur Geeignetheit des Suchraums. Der aktuelle Suchraum begrenzt sich auf Flächen die das Land NRW zur Verfügung stellt. Private Waldbesitzerinnen und -besitzer können bei Wunsch aber Flächen einbringen. Bei dieser Entscheidung sind die Besitzerinnen und Besitzer aber völlig frei. 
Natürlich ist es wünschenswert, dass ein Nationalpark seine maximale Wirkung entfalten kann. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Interessen und Besitzverhältnisse Dritter respektiert werden, sodass eine Einbeziehung von Flächen, die nicht im Landeseigentum sind, nicht ohne die Zustimmung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer erfolgt. Die Kreise müssen bei Abgabe einer Bewerbung die vorgeschlagene Gebietskulisse spezifizieren. Diese kann selbstverständlich die Flächen Dritter beinhalten, sofern dem Kreis die entsprechenden belastbaren Zusagen der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer vorliegen. 
Sollte es eine Bewerbung durch einen oder mehrere Kreise für die Einrichtung eines Nationalparks Egge geben, wird die Landesverwaltung die in der Bewerbung vorgeschlagene Kulisse prüfen und in diesem Zusammenhang auch das Kriterium der Unzerschnittenheit beurteilen. 

Viele Grüße, das Moderationsteam

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