Sehr geehrter Gast,
Vielen Dank für ihren Beitrag und ihre darin enthaltene Frage.
Nationalparkverordnungen können Regelungen für den Bestandsschutz von Trinkwasserversorgungsanlagen enthalten. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet. Sollte ein förmliches Ausweisungsverfahren gestartet werden, wird die bestehende Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aus der Egge in jedem Fall sichergestellt, da es sich hierbei um ein überragendes Interesse handelt. Im Rahmen dieses möglichen Ausweisungsverfahrens findet ebenso eine Beteiligung der Wasserwerksbetreiber und zuständigen Wasserbehörden statt. Sollten hinsichtlich der künftigen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung neue Brunnen oder Änderungen der baulichen Anlagen notwendig werden, so ist auch dies möglich. Im Rahmen des möglichen Ausweisungsverfahrens findet eine Beteiligung der Wasserwerksbetreiber und zuständigen Wasserbehörden statt.
Ich hoffe, damit konnten wir Ihre Frage beantworten.
Mit besten Grüßen Ihre Moderation MH