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Arrondierung

Arrondierung

Nach der derzeitigen Kulisse des Suchraums drängt sich eine Arrondierung durch nicht landeseigene, d. h. auch im Privateigentum befindliche Flächen auf.
Schafft sich das Land mit der Änderung des Vorkaufsrechtsverzeichnis ein Vorkaufsrecht i.S. des § 74 LNatSchG?

Antwort

Hallo Gast,

vielen Dank für Ihre Frage.

Dem Land steht nach § 74 LNatSchG ein Vorkaufsrecht nur zu bei Grundstücken, die in Naturschutzgebieten, in FFH-Gebieten oder in Nationalparken liegen. Es wird keine Erweiterung des VOKAR-Verzeichnisses auf private Liegenschaften außerhalb der aktuellen Kulissen zu o.g. Schutzgebieten geben. Eine Einbeziehung privater Grundstücke in die Abgrenzung eines zweiten Nationalparks erfolgt rein auf freiwilliger Basis, dies wurde seitens der Landespolitik mehrfach bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Moderationsteam

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