Hallo Gast,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Für angrenzende Flächen im Umfeld entstehen durch einen Nationalpark keine Auflagen.
Auch für benachbarte landwirtschaftlich genutzte Flächen gibt es durch eine Nationalparkausweisung keinerlei Einschränkungen.
Nährstoffempfindliche Lebensraumtypen spielen im Rahmen der FFH-Verträglichkeit eine Rolle. Der Nationalparkstatus hat keine Auswirkungen auf die bestehenden FFH-Gebiete. Das heißt, dass ein und die gleiche Fläche sowohl FFH-Gebiet als auch Teil eines Nationalparks sein kann. Auch auf bestehende Stallanlagen, die nach dem Baurecht oder Immissionsschutzrecht genehmigt wurden, hat die Ausweisung eines Nationalparks in der Nachbarschaft keine Auswirkungen. Falls Ställe in der Nachbarschaft eines Nationalparks erweitert werden sollen, oder falls neue Ställe gebaut werden sollen, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren nach Baurecht oder Immissionsschutzrecht. Durch die Ausweisung eines Nationalparks ändert sich bezüglich ggf. durchzuführender FFH-Verträglichkeitsprüfungen also nichts.
Ihr Moderationsteam