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Gast

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Gibt es eine Gegenüberstellung der jetzigen Situation in dem Naturpark Egge zu den Änderungen und Zielen unter Nationalparkgesetzen? Was wird sich auf jeden Fall für immer ändern?

Antwort

Hallo Gast,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Änderungen durch eine Nationalparkausweisung. Grundsätzlich betreffen gesetzliche Vorgaben oder damit einhergehende Veränderungen nur die landeseigenen Nationalparkflächen. Der aktuell laufende Dialog soll dabei so viele Antworten wie möglich geben, um ein möglichst umfassendes Bild zu zeichnen.

Die gesetzlichen Aufgaben der Naturparke (s. § 27 Bundesnaturschutzgesetz) unterscheiden sich von denen der Nationalparke. Während Naturparke primär der Erholung und der Erhaltung der Kulturlandschaft dienen ist es Ziel der Nationalparke, auf großen Flächen den ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Insofern ergänzen sich Naturparke und Nationalparke bei der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Was sich genau ändert wird erst durch die Erstellung der Nationalparkverordnung und den darauffolgenden Nationalparkplan festgelegt. Die Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel. Dort können Sie einen guten Überblick über möglichen Änderungen erhalten. Wichtig ist, dass jede Region individuell festlegen kann, auf was sich im Detail geeinigt wird. Das Umweltministerium arbeitet bei allen Schritten auf dem Weg zu einem Nationalpark mit den kommunalen Partnern auf Augenhöhe zusammen. Die dauerhafte Zusammenarbeit der Region wird in der Nationalparkverordnung verankert und die Kommunen können dabei auch ein kommunales Vetorecht über einen kommunalen Nationalparkausschuss erhalten.

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