Hallo Gast,
vielen Dank für Ihre Frage in Bezug auf Auswirkungen auf mögliche Infrastruktur-Ausbauprojekte.
Die Ausweisung eines Nationalparkes und der Ausbau von Infrastrukturprojekten stehen grundsätzlich nicht zueinander im Widerspruch. Beispielsweise unterquert die Bahnlinie in Altenbeken auch bereits jetzt das Eggegebirge aufgrund technischer Erfordernisse mithilfe eines Tunnels. Bei allen Infrastrukturprojekten sind die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Die Ausweisung des Nationalparkes ist vor diesem Hintergrund zwar bedeutsam, rechtlich entfaltet er allerdings die gleiche Wirkung wie ein Naturschutzgebiet, nur großflächig. Dort, wo bereits ein Naturschutzgebiet oder ein Wildnisentwicklungsprojekt existiert, ist die Ausweisung des Nationalparkes mit keinen neuen Hemmnissen verbunden. In anderen Bereichen kommt tatsächlich ein zusätzliches Hemmnis dazu bzw. wird gegenüber einem Landschaftsschutzgebiet verstärkt. Die konkrete Prüfung aller von einem Infrastrukturvorhaben betroffenen Belange erfolgt im Rahmen des Planfestestellungsverfahrens, also der projektbezogenen Prüfung und Abwägung des Antrags zur Erlangung von Baurecht für das konkrete Vorhaben. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, bei der konkreten Planung eines Nationalparks bestehende Pläne für den Ausbau von Infrastruktur zu berücksichtigen. So kann sichergestellt werden, dass Infrastrukturprojekte nicht aufgrund eines Nationalparks in der Egge scheitern. Im Umkehrschluss würde übrigens auch ein jetziger Ausbau der B64 einen Nationalpark nicht verunmöglichen.
Ihr Moderationsteam