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Ein zweiter Nationalpark für Nordrhein-Westfalen

Ein zweiter Nationalpark für Nordrhein-Westfalen

 

 

Nationalpark als Hotspots der biologischen Vielfalt

Vom Niederrhein bis zum Rothaargebirge, von der Eifel bis zum Teutoburger Wald und Wiehengebirge: Nordrhein-Westfalen ist reich an Naturschätzen. Unsere Aufgabe ist es, unser einmaliges Naturvermögen zu schützen und für nachfolgende Generationen zu bewahren. Daher gilt es, großflächige Naturlandschaften zu Schutzgebieten weiter zu entwickeln und ihnen als Nationalpark die nationale und internationale Bedeutung zukommen zu lassen, die ihnen gebührt. Durch die Einrichtung eines Nationalparks wird der Natur ein Freiraum gegeben, in dem sie sich ihrer eigenen natürlichen Dynamik folgend frei und ungestört entwickeln darf. Nicht zuletzt angesichts des alarmierenden Rückgangs der biologischen Vielfalt ist der Schutz von Arten und ihren Lebensräumen unerlässlich. Nationalparke sind die einzigen Schutzgebiete, die auf großer Fläche natürliche Dynamiken ermöglichen, und gleichzeitig dem Naturerleben, der Umweltbildung und Forschung dienen.

Gleichzeitig haben Nationalparke positive Effekte auf die Entwicklung und Beschäftigung im ländlichen Raum und sind Motor für einen nachhaltigen Naturtourismus. Sie sind sinnstiftend für viele Menschen und Einrichtungen in ihrer Umgebung und bieten großartige Möglichkeiten für wissenschaftliche Umweltbeobachtungen, Umweltbildung und Naturerleben.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist sich ihrer Verantwortung zum Schutz der einzigartigen biologischen Vielfalt bewusst. Daher hat sie sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung im Jahr 2022 zum Ziel gesetzt, nach der Gründung des Nationalparks Eifel im Jahr 2004 einen zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen auszuweisen. Der Ausweisung eines zweiten Nationalparks geht eine Bewerbung interessierter Regionen voraus, um geeignete Gebiete zur Errichtung eines Nationalparks zu finden. Alle Regionen Nordrhein-Westfalens sind aufgerufen, sich mit ihren Naturschätzen für diesen Prozess zu bewerben.

 

Vom Findungsprozess zur Bewerbung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen möchte die Bürgerinnen und Bürger in den Regionen bei der Suche nach einem geeigneten Gebiet für einen zweiten Nationalpark einbinden und einen ergebnisoffenen Prozess mit Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen durchführen.

Der Findungsprozess beschreibt den Zeitraum von September 2023 bis zum 30. Juni 2024  In dieser Phase können sich Regionen finden und darüber diskutieren, ob sie sich für die Einrichtung des zweiten Nationalparks bewerben wollen. Hierzu bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Regionen kostenfrei Unterstützungsangebote in unterschiedlichen Formaten an, an denen sich die Menschen in ihren Regionen beteiligen können. Um die Angebote in Anspruch zu nehmen, müssen interessierte Regionen über ein Kontaktformular lediglich ihr Interesse bekunden.

Die Bewerbung zum Nationalpark müssen bis zum 30. Juni 2024 beim  Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr abgegeben werden. Anschließend folgt das formale Ausweisungsverfahren, Ende 2024 könnte die Ausweisung des zweiten Nationalparks erfolgen.

 

Wer entscheidet was?

Vonseiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gibt es keine Gebietsvorfestlegungen für einen zweiten Nationalpark. Vielmehr soll die Identifikation geeigneter Gebiete im Rahmen des Findungsprozesses vor Ort stattfinden. Die Initiative für eine Teilnahme am Findungsprozess kann sowohl aus der Politik als auch der engagierten Öffentlichkeit erfolgen. 

Die Entscheidung einer Region, sich für die Ausweisung des zweiten Nationalparks auf ihren Gebieten zu bewerben, erfolgt am Ende des Findungsprozesses durch einen Kreis bzw. kreisfreie Städte oder mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte. Hier gilt zu beachten, dass die Inanspruchnahme der Angebote des Landes im Findungsprozess keine zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung ist. Die Entscheidung über die Einrichtung des zweiten Nationalparks trifft die Landesregierung.

Umfassende Informationen zu dem Findungsprozess und den Unterstützungsangeboten finden Sie hier. Weitere Informationen zur Bewerbung sowie den Kriterien finden Sie hier.

 

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