Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zur Trinkwasserentnahme. Grundsätzlich besteht in Nationalparken die generelle Zielsetzung, die menschliche Nutzung der Naturgüter im Nationalparkgebiet zu beenden. Dennoch kann im Rahmen der Abstimmungen über die Nationalparkverordnung über den Bestandsschutz bestehender Trinkwasserversorgungsanlagen verhandelt werden. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet.
Die Erstellung der Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel. Dort sind beispielsweise nicht betroffene Handlungen, zulässige Handlungen oder Befreiungen geregelt.