Schutzzonen/Pufferzonen
Sind Pufferzonen bzw. Schutzzonen um die Abgrenzung des Nationalparkes vorgesehen, eventuell differenziert nach baulicher Entwicklung der Kommunen, Windenergieanlagen und Landwirtschaft
Sind Pufferzonen bzw. Schutzzonen um die Abgrenzung des Nationalparkes vorgesehen, eventuell differenziert nach baulicher Entwicklung der Kommunen, Windenergieanlagen und Landwirtschaft
Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zu Puffer- bzw. Schutzzonen. Angrenzend zu den als Nationalpark ausgewiesenen Flächen sind keine derartigen Zonen, welcher an anderer Stelle bereits zu Unrecht als "Bannmeile" bezeichnet wurden, vorgesehen. Nach aktueller Rechtslage wird es keine Einschränkungen der land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf angrenzenden Flächen geben. Bestrebungen hieran auf übergeordneter Ebene, z.B. durch die EU, etwas zu ändern, sind uns nicht bekannt.
Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2023 wurde unter anderem der zuvor den Mindestabstand für privilegierte Windenergieanlagen regelnde § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen gestrichen. Pauschale Abstände zwischen einem Nationalpark und Windenergieanlagen können daher nicht genannt werden, weil diese von weiteren Faktoren, bspw. dem Artenschutz, abhängen. Ausführlichere Informationen zum Thema Windenergieanlagen finden Sie hier.