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Vorabinformationen? Fehlanzeige!

Vorabinformationen? Fehlanzeige!

Hier sollen Entscheidungshilfen und Ideen dargestellt werden ohne dass vorab von den Entscheidungsträgern die exakten rechtlichen Vorschriften und Grundlagen veröffentlicht wurden.
Wie man aus den Fragen und Antworten unschwer entnehmen kann ist der Informationsstand in der Bevölkerung relativ niedrig. Z.B. sagen die Einen: eingeschränkte Forstwirtschaft, Andere sagen :Gar keine Forstwirtschaft ist möglich.
Also bitte erst einmal alle Informationen und Restriktionen publizieren:
Wasserrechte, Landwirtschaft, Waldnutzung, Betretungsrechte im Wald, Verkehrsbeschränkungen, Kosten usw.
Schließlich handelt es sich um eine dauerhafte Entscheidung - nicht nur für eine Wahlperiode.
Was würden z. B. die Bürger dazu sagen wenn demnächst an Stelle von qualitativ hochwertigem Trinkwasser aus dem Reichswald nur noch minderwertiges Rheinuferfiltrat aus dem Wasserhahn kommt?
Und der Kostenfaktor in Zukunft? Anderer Leute Geld kann man immer schnell und in Mengen ausgeben wie uns jede Regierung (egal ob klein vor Ort oder groß ganz oben) immer wieder bescheinigt.
So lange alle diese Fakten nicht geklärt und veröffentlicht sind bin ich gegen die Umwidmung des Reichswaldes in einen Nationalpark!

Antwort

Hallo Gast,

vielen Dank für Ihren Beitrag zu Vorabinformationen und Entscheidungshilfen. Dieses Dialogforum ist dafür gedacht, Ideen zu sammeln und Fragen zum Nationalpark allgemein zu klären sowie den spezifischen Informationsbedarf mit Bezug zum Reichswald zu identifizieren und zusammenzustellen.

Aus den Informationen zu bereits bestehenden Nationalparken wird deutlich, dass Handlungs- und Eingriffsbeschränkungen in der Regel spezifisch verhandelt und in individuellen Regelwerken festgelegt wurden. So gilt auch im Falle von Nationalparken grundsätzlich das sogenannte "eiserne Gesetz des Örtlichen". Gerade weil ein Nationalpark auf Dauer angelegt ist, muss und soll ein entsprechendes Regelwerk mit allen Betroffenen gut abgestimmt werden.

Eine erste Orientierung zu Schutzvorschriften, wie Verbote, Betretungsrechte und zulässige Handlungen, kann beispielsweise die Nationalparkverordnung des Nationalparks Eifel geben.

Zum Aspekt der Trinkwasserversorgung lässt sich sagen, dass in Nationalparken grundsätzlich die generelle Zielsetzung besteht, die menschliche Nutzung der Naturgüter im Nationalparkgebiet zu beenden. Dennoch kann im Rahmen der Abstimmungen über die Nationalparkverordnung über den Bestandsschutz bestehender Trinkwasserversorgungsanlagen verhandelt werden. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie uns weiterhin dabei unterstützen alle wichtigen Informationen und noch nicht zur Sprache gekommenen Themen für alle Bürgerinnen und Bürger zu sammeln.

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