Hallo Gast, vielen Dank für Ihre Fragen zur Einbindung der Kommunen und zu angrenzenden Gebieten. Die Bewerbung am Ende des Findungsprozesses kann durch einen Kreis bzw. kreisfreie Stadt oder mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte gemeinsam eingereicht werden. Die Kommunen werden aktiv in den Prozess eingebunden sein, um ihre Perspektiven und Meinungen zu äußern und damit an Entscheidungsfindungen beteiligt sein.
Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten für die Einbeziehung der Kommunen in Fragen der Gestaltung und Verwaltung eines Nationalparks. Im Nationalpark Eifel wurde hierfür das Gremium "Kommunaler Nationalparkausschuss" eingerichtet.
Zunächst ist nur die Einbeziehung von Flächen im Besitz des Landes vorgesehen. Flächen, die sich nicht im Landesbesitz befinden, können nur unter Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Teil eines Nationalparkgebietes werden, wobei die Initiative dazu von Eigentümerseite kommen sollte. Mit der Ausweisung eines Nationalparkes sind in der Regel keine Auswirkungen auf das für umliegende Flächen geltende Bau- und Genehmigungsrecht verbunden. Der besondere Schutzstatus eines Nationalparkes umfasst nur die diesem explizit zugeordneten Flächen.