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Trinkwasserversorgung, Landwirte, Gärtner,Wildtiere,

Trinkwasserversorgung, Landwirte, Gärtner,Wildtiere,

Wie ist es mit den Entnahmebrunnen für Trinkwasser der Stadtwerke Kleve und Goch? Ist die Trinkwasserversorgung für die nächsten Jahrzehnte gesichert? Müssen irgendwann neue Brunnen gemacht werden, wenn ja, wer übernimmt die Kosten. Die Beführwoter bestimmt nicht!! Sind die Standorte der Entnahmebrunnen im Reichswald immer mit Fahrzeugen der Stadtwerke und der Wartungsfirmen zu erreichenoder gibt es Einschränkungen?
Schon jetzt setzten die Landwirte und Gärtner im Wassereinzugsgebiet weniger Dünger und Spritzmittel ein. Sie bekommen dafür eine kleine Entschädigung der Stadtwerke Kleve, von Goch ist es mir nicht bekannt.Für eine günstige, regionale Versorgung mit Lebensmitte, Blumen, Sträuchern usw. darf es keine weitere Einschränkungen geben.
Es sind im Reichswalde sehr viele Tierarten heimisch. Es gibt zuviele Wildschweine, sie laufenjetzt schon in der Niederung herum und verwüsten wertvolle Äcker und Wiesen. Sie könne die Krankheiten übertragen, wie z.B. die Afrikanische Schweinepest. Das Rotwild ist ebenfalle reichlich vertreten. Was ist mit dem Verbiss vom Rotwild an den Bäumen?
Durch einen Nationalpark Reichwalde sehe ich keinen Vorteil für die Wald, sondern ehr Probleme mit für den Baumbestand und zuviel Tiere wie Wildschweine, Rotwild usw.
Eine kleine zusatz Information, die Stadtwerke Kleve haben in den letzte Jahren bereits mehrer Hunderttausen Bäume, überwiegend Buchen, gepflanzt.
Meine persönliche Meinung, wir brauchen keinenNationlpark Reichswalde.

Antwort

Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zur Trinkwasserversorgung. Nationalparkverordnungen können Regelungen für den Bestandsschutz von Trinkwasserversorgungsanlagen enthalten. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet. Sollte ein förmliches Ausweisungsverfahren gestartet werden, wird die bestehende Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aus dem Reichswald in jedem Fall sichergestellt, da es sich hierbei um ein überragendes Interesse handelt. Sollten hinsichtlich der künftigen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung neue Brunnen oder Änderungen der baulichen Anlagen notwendig werden, so ist auch dies möglich.

Die Erstellung der Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel. Dort sind beispielsweise nicht betroffene Handlungen, zulässige Handlungen oder Befreiungen geregelt. Aus § 16 ist ersichtlich, dass die Gewinnung von Trinkwasser sichergestellt wird.

Zu Ihren Fragen in Bezug auf Verbiss vom Rotwild, die Regulierung von Wildbeständen und Krankheiten bzw. Tierseuchen ist festzuhaten, dass ein vollständiger Verzicht auf regulierende Eingriffe des Wildbestands der Nationalparkphilosophie "Natur Natur sein lassen" am nächsten käme. Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist Wildtierregulierung in Nationalparken zur Erreichung des Schutzzweckes, auch für die unmittelbare Gefahrenabwehr, wie z.B. dem Tierseuchenschutz und der Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften, möglich. Die konkrete Ausgestaltung der Jagd in einem Nationalpark wird ebenfalls in der jeweiligen Nationalparkverordnung bzw. in einer gesonderten Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ausübung zur Jagd im Nationalpark definiert. Weitere Informationen zum Thema Wildtierregulierung in deutschen Nationalparken finden Sie im Positionspapier Wildtierregulierung von Europarc Deutschland. Im Nationalpark Eifel werden auf Grundlage einer speziellen Jagdverordnung Jagdpläne mit Abschusszielen für die verschiedenen Wildarten erarbeitet und veröffentlicht.

 

Viele Grüße, das Moderationsteam

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