Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zur Trinkwasserversorgung.
Nationalparkverordnungen können Regelungen für den Bestandsschutz von Trinkwasserversorgungsanlagen enthalten. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet. Sollte ein förmliches Ausweisungsverfahren gestartet werden, wird die bestehende Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aus dem Reichswald in jedem Fall sichergestellt, da es sich hierbei um ein überragendes Interesse handelt. Sollten hinsichtlich der künftigen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung neue Brunnen oder Änderungen der baulichen Anlagen notwendig werden, so ist auch dies möglich.
Die Erstellung der Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel. Dort sind beispielsweise nicht betroffene Handlungen, zulässige Handlungen oder Befreiungen geregelt. Aus § 16 ist ersichtlich, dass die Gewinnung von Trinkwasser sichergestellt wird.
Vermutlich hätte eine Nationalparkausweisung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers, da diese sehr großflächig von einer Vielzahl an Faktoren abhängt. Die Art der Forstwirtschaft im Reichswald spielt hier vermutlich eine untergeordnete Rolle.
Viele Grüße, das Moderationsteam