Hallo Gast, vielen Dank für Ihre Frage zum Umgang mit Naturgewalten in einem Nationalpark. Zur Gefahrenabwehr, insbesondere in den siedlungsnahen Bereichen, wird auch im Falle der Errichtung eines Nationalparks die Feuerwehr zum Einsatz kommen. Im Nationalpark Eifel gilt beispielsweise ein grundsätzliches Feuer- und Rauchverbot, um die Gefahren von menschgemachten, versehentlich verursachten Bränden zu reduzieren, siehe hierzu auch die Nationalparkverodnung des Nationalparks Eifel. Wie mit solch gravierenden Ereignissen, wie Feuer und Sturm und deren langfristige Wirkungen in einem zukünftigen Nationalpark umgegangen wird, wird erst in einer Nationalparkverordnung festgelegt, die im Rahmen eines partizipativen Beteiligungsverfahrens vor Ort gestaltet wird. Dabei ist es durchaus vorstellbar, dass Teilbereiche sich selbst überlassen bleiben könnten.
Viele Grüße, das Moderationsteam