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Reichswald Fragen NP

Reichswald Fragen NP

Guten Tag,

werden bei einen NP Reichswald alle Wege weiterhin zugänglich sein?
Werdern die Schutzzäune an der B504 und Grunewald Str. abgebaut?

Welche Einschränkungen wird es für die Besucher/Sportler geben?

Gruß
Norbert Swertz

Antwort

Lieber Herr Schwertz, vielen Dank für Ihren Beitrag zu Wegen, Schutzzäunen und Einschränkungen für Besucherinnen und Besucher!

Die konkrete Gestaltung der Wege variiert je nach den konkreten Bedingungen im entsprechenden Nationalpark und wird jeweils in einer individuellen Nationalparkverordnung in den Regionen spezifiziert. Die Erstellung der Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel. Dort ist beispielsweise geregelt, dass der "Wegeplan [...] auch die Erholungsbedürfnisse und die Aufrechterhaltung bestehender lokaler Nutzungstraditionen der im Nationalpark liegenden oder an den Nationalpark unmittelbar angrenzenden Ortschaften angemessen" berücksichtigen muss und das die "Grundlage für die Erarbeitung des Wegeplans das bestehende Wegenetz auf der Basis der Deutschen Grundkarte" ist. In Sachen Wegeplanung im Nationalpark Eifel haben die im kommunalen Nationalparkausschuss vertretenen Kommunen übrigens ein Vetorecht. Ein derartiges Gremium könnte auch für einen Nationalpark Reichswald eingerichtet werden.

Generell sind Zäune in Nationalparkgebieten zu verschiedenen Zwecken einsetzbar und müssen daher nicht grundsätzlich abgebaut werden. Je nach Zweck und Anforderung kann die Beschaffenheit der Zäune variieren. Um den Wildwechsel innerhalb des Reichswaldes zu gewährleisten, verfügt der Zaun entlang der Grunewaldstraße sowie der B504 bereits heute streckenweise über Öffnungen. Zur Sicherheit für Mensch und Wild wurde daher bereits vor vielen Jahren eine Wildwarnanlage installiert.

Ein Nationalpark ist für alle Menschen das ganze Jahr kostenlos zugänglich. Besucherinnen und Besucher dürfen die Vielfalt eines Nationalparks auf eigene Faust entdecken, sofern sie sich an die Nationalparkregeln halten. Welche Schutzbestimmungen in einem Nationalpark erforderlich sind, wird im Rahmen der angesprochenen Nationalparkverordnung und des Nationalparkplans erarbeitet und abgestimmt. Das Naturerlebnis der Bevölkerung gehören ausdrücklich zu den gesetzlichen Aufgaben von Nationalparken (vgl. § 24 Bundesnaturschutzgesetz). Wie vielfältig die Angebote zum individuellen Naturerleben oder auch die organisierten Veranstaltungen sein können, zeigen die Angebote im Nationalpark Eifel. Weitere Informationen zum Thema Naturerlebnis finden Sie hier.

Viele Grüße, das Moderationsteam

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