Hallo Gast, vielen Dank für Ihre Fragen zu der Notwendigkeit eines zweiten Nationalparks, der Schutzwürdigkeit der vorgeschlagenen Flächen und den Kosten für die Ausweisung eines Nationalparks.
Die Landesregierung hat den Findungsprozess für einen zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen als ergebnisoffenen Prozess für das ganze Land ins Leben gerufen. Es können sich aus dem ganzen Land Regionen finden und sich mit Gebietsvorschlägen für die Einrichtung des zweiten Nationalparks bewerben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen zustimmen. Das Land NRW stellt hierfür große, weitgehend unzerschnittene Flächen in eigenem Besitz zur Verfügung. Es besteht keine Vorfestlegung, dass es sich um einen Waldnationalpark handeln muss. Die Flächen müssen jedoch dazu geeignet sein, dass sie der natürlichen Dynamik übergeben werden können (sogenannter Prozessschutz). Dies ist bspw. bei Heiden nicht der Fall, da diese Lebensräume dauerhaft genutzt werden müssen, damit sie erhalten bleiben.
Der Reichswald besteht aus Mischwäldern, naturnahen Laubwaldbereichen sowie Kiefern, die nach dem zweiten Weltkrieg aufgeforstet wurde. Als Laubbaumarten sind hauptsächlich Rotbuchen, Trauben- und Stieleichen vertreten. Ausgedehnte Nadelholzbestände liegen im Süden und im Osten. Die ökologische Wertigkeit spiegelt sich in ausgewiesenen Schutzgebieten wider, darunter Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Wildnisentwicklungsgebiete zu denen u.a. auch Feuchtgebiete gehören. Als Bestandteil des europäischen Netzwerks NATURA 2000 ist der zentrale Bereich des Reichswaldes als FFH-Gebiet ausgewiesen. Verschiedene Gebiete wie das Naturschutzgebiet Geldenberg und der Tiergartenwald im Norden prägen dieses vielfältige Ökosystem, welche gemeinsam das größte zusammenhängende Waldgebiet am Niederrhein bilden.
Für weitere oder andere mögliche Flächen wird das Land nicht proaktiv auf andere Eigentümerinnen und Eigentümer zugehen. Flächen, die sich nicht im Landesbesitz befinden, können nur unter Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Teil eines Nationalparkgebietes werden.
Es ist zutreffend, dass eine Reihe an Investitionen im Rahmen einer Ausweisung als Nationalpark getätigt werden würden. Der Umfang der Investitionen ist dabei abhängig von der konkreten Gestaltung des Nationalparks. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass alle Kosten, die mit der tatsächlichen Ausweisung eines zweiten Nationalparks nach Durchlaufen des förmlichen Ausweisungsverfahrens zusammenhängen, durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen werden. Weiterhin bestünde grundsätzlich die Möglichkeit für beteiligte Kommunen, Investitionen in die Stärkung der touristischen Infrastruktur zu tätigen. Es ist davon auszugehen, dass außerdem Fördermittel aus unterschiedlichen Quellen (Land, Bund, EU) herangezogen werden könnten.
Viele Grüße,
das Moderationsteam