Hallo Gast, vielen Dank für Ihre Fragen zur Benutzung von Wegen und dem Einfluss einer möglichen Nationalparkausweisung auf das Wegenetz.
Die Dichte des Wegenetzes in einem Nationalpark ist in besonderem Maße von der Ausrichtung des Nationalparks und der Erfüllung seines Schutzauftrags abhängig. Das bisherige Wegenetz wird reduzierter ausfallen als bisher. Insbesondere in dem mindestens 51 % der Fläche umfassenden Prozessschutz-Bereich wird voraussichtlich ein Betretungsverbot außerhalb der Wege gelten. Es können jedoch explizit Bereiche ausgewiesen werden, in denen kein Betretungsverbot der Waldflächen gilt. Da Nationalparke ebenfalls über einen Bildungsauftrag verfügen, kann das Erleben der neu entstehenden Wildnis sogar explizit dazu einladen, sich in bestimmten Bereichen abseits der Wege aufzuhalten. Im Nationalpark Eifel wurde hierfür die Wildniswerkstatt Düttling ins Leben gerufen.
Bei der Erarbeitung der Zonierung und des Wegenetzes ist möglich, durch die Schaffung entsprechender Gremien in der Nationalparkverordnung ein Mitsprache- und Vetorecht der betroffenen Kommunen sicherzustellen. Hierfür wurde in der Eifel das Gremium des kommunalen Nationalparkausschusses geschaffen.
Viele Grüße, das Moderationsteam