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Kriterien von IUCN und BNatSchG

Kriterien von IUCN und BNatSchG

Wird es eine neutrale Gegenüberstellung der IUCN-Kriterien und der Vorgaben des BNatSchG mit den Eigenschaften die der Reichswald im Moment hat geben? Ich glaube nämlich nicht, dass der Reichswald rein faktisch dazu geeignet ist ein Nationalpark zu werden.

Und ein bisschen seltsam erscheint es auch, dass die IUCN-Kriterien plötzlich nur noch einen empfehlenden Charakter haben. Wenn es so etwas gibt, dann sollte sich auch daran orientiert werden. Ist ja nicht wie bei Pipi Langstrumpf "ich mache mir die Welt, so wie sie mir gefällt".

Antwort

Hallo Gast, vielen Dank für Ihre Frage zu den IUCN-Kriterien und dem BNatSchG.

Dieser Dialog ist darauf ausgelegt alle wichtigen Informationen und Argumente neutral gegenüberzustellen, damit am Ende die beste Entscheidung für die Region gefunden werden kann.

Die weltweit anerkannte Kategorisierung von Schutzgebieten wurde von der Internationalen Union zum Schutz der Natur (IUCN) entwickelt. Die Management-Empfehlungen der IUCN werden zwar in Nationalparken angestrebt, maßgeblich bei uns sind aber die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach sollen Nationalparke auf dem überwiegenden Teil der Fläche eine natürliche Entwicklung ermöglichen und fördern. Bereits jetzt sind im Reichswald insgesamt 126 ha als Wildnisentwicklungsgebiete und 49 ha als Naturwaldzellen ausgewiesen.

Der Reichswald würde sich in einigen Teilen erst selbst in einen schützenswerten Zustand entwickeln oder dabei unterstützt werden müssen dies zu tun. Der Schutzzweck eines Nationalparks ist es die Natur sich selbst zu überlassen. Hierfür wird es aufgrund der vielfältigen kulturellen Überprägungen in unserer Landschaft erforderlich sein, für einige Bereiche zunächst lenkend einzugreifen und grobe Ziel-Lebensräume festzulegen. Wenn diese definiert sind, kann die schrittweise Wiederherstellung der potentiell natürlichen Gegebenheiten eingeleitet und gegebenenfalls durch aktives Eingreifen unterstützt werden, sofern dies notwendig ist.

Die jeweilige Nationalparkverwaltung führt diese im Rahmen des Nationalparkplans abgestimmten Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- oder Waldumbaumaßnahmen durch.

Viele Grüße,

das Moderationsteam

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