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Unzerschnittenheit

Unzerschnittenheit

Das Bundesnaturschutzgesetz, welches bindend für Nationalparke ist, sagt, dass es sich um Gebiete handelt die weitgehend unterschritten sein sollen. Der Reichwald wird durch zwei Straßen durchschnitten. Bei der Ausweisung als Nationalpark stellt sich mir die Frage, ob die Straßen nicht gegen die Unzerschnittenheit sprechen. Können die Straßen so bestehen bleiben? Die Landstraße liegt ja im gleichen Ministerium wie die Nationalparkentscheidung.
Was ist mit dem Kartenspielerweg?
Außerdem sind im Reichswald sehr viele Wege. Bleiben diese erhalten und können die Spaziergänger, Reiter und Radfahrer sie genauso wie heute weiter nutzen?

Antwort

Hallo Gast, vielen Dank für Ihre Fragen zur Unzerschnittenheit des Reichswaldes und dem Wegenetz.

In § 24 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird direkt zu Beginn festgehalten, dass "Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete sind, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind (...)". Eine belastbare Prüfung der Kriterien des § 24 BNatSchG kann erst erfolgen, wenn es nach einer erfolgreichen Bewerbung des Kreises Kleve zu einem förmlichen Ausweisungsverfahren kommt. Da es eine Vielzahl technischer Möglichkeiten gibt, die Zerschneidungswirkung von Straßen zu überbrücken bzw. zu minimieren, dürften die bestehenden Straßen nach Einschätzung des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr einer Eignung des Reichswaldes als Nationalpark nicht grundsätzlich entgegenstehen.

Das Naturerlebnis der Bevölkerung gehört ausdrücklich zu den gesetzlichen Aufgaben von Nationalparken. Ein Nationalpark steht daher grundsätzlich allen Menschen an 365 Tagen im Jahr kostenfrei offen und kann auf eigene Faust oder im Rahmen von geführten Touren erlebt werden. Auch Spaziergänger, Radfahrende und Reitsportbegeisterte können die Ruhe und insbesondere die Natur im Nationalpark genießen und dort unterwegs sein. Die Dichte des Wegenetzes im Nationalpark ist in besonderem Maße von der Ausrichtung des Nationalparks und der Erfüllung seines Schutzauftrags abhängig. Das bisherige Wegenetz würde reduzierter ausfallen als bisher. Gleichzeitig würde eine Ausweisung als Nationalpark Chancen für eine Verbesserung der Wegeführung bieten. Die Erarbeitung eines Wegeplans erfolgt üblicherweise nach der Begründung eines Nationalparks durch die Nationalparkverordnung. Es ist möglich, den Kommunen hierbei über die Schaffung entsprechender Gremien ein Mitsprache- und Vetorecht einzuräumen.

Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel und hier weitere Informationen über den kommunalen Nationalparkausschuss im Nationalpark Eifel.

Viele Grüße, das Moderationsteam

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