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Selbstbestimmung

Selbstbestimmung

Wird durch einen möglichen Nationalpark mit Verordnung das Bestimmen und Handeln der Gemeinden begrenzt / gestoppt ?

Antwort

Hallo Gast, vielen Dank für Ihre Frage zu dem Einfluss der Gemeinden nach einer möglichen Nationalparkausweisung.

Hier können wir von den Erfahrungen aus der Eifel berichten. In der Region des Nationalpark Eifel wurde ein kommunaler Nationalparkausschuss eingerichtet, in welchem alle betroffenen Kommunen vertreten sind. Diese haben dort in verschiedenen Bereichen ein Vetorecht. Ein derartiges Gremium könnte auch für einen Nationalpark Reichswald eingerichtet werden.

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass über die in Rede stehenden Flächen im Besitz des Landes hinaus keine weiteren Flächen von einer Nationalparkausweisung betroffen wären. Flächen, die sich nicht im Landesbesitz befinden, können nur unter Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Teil eines Nationalparkgebietes werden. Der derzeitige Handlungsspielraum der Gemeinden würde damit nicht beeinträchtigt werden.

Viele Grüße, das Moderationsteam

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