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Landschaftsschutzgebiet für und nicht gegen die Menschen

Landschaftsschutzgebiet für und nicht gegen die Menschen

Schon jetzt dürfen die Menschen die Höfe in den Außen Bereichen und Landschaftsschutzgebieten nicht für touristische, gewerbliche oder private Dinge umnutzen oder erweitern. Somit verfällt langsam aber sicher unser Kulturgut in Bezug auf die vorhandenen Höfe, die immer weiter verfallen und bald von der,Karte‘ verschwinden. Das stellt meines Erachtens kein Leben mit und in der Natur dar. Ist die Ansicht falsch?

Antwort

Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zu Höfen in der Umgebung des Reichswaldes. Bei der von Ihnen angesprochenen Umnutzung oder Erweiterung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich handelt es sich um Bauen im Außenbereich. Dieses unterliegt dem Bundesrecht, welches die untere Bauordnungsbehörde des Kreises Kleve umsetzt. Mit der Ausweisung eines Nationalparkes sind in der Regel keine Auswirkungen auf das für umliegende Flächen geltende Bau- und Genehmigungsrecht verbunden. Der besondere Schutzstatus eines Nationalparkes umfasst nur die diesem explizit zugeordneten Flächen. Bewirtschaftete Höfe im Außenbereich stellen ein Kulturgut dar, welches durch einen Nationalpark nicht belastet wird. Vielmehr ist ein gegenteiliger Effekt zu erwarten. Ein Beispiel: Im Umfeld des Nationalparks Eifel werden im Rahmen eines Projektes des den Nationalpark umgebenden Naturpark Nordeifel u.a. Verpflegungsstationen an Höfen im Außenbereich besonders gefördert. Mit dem Projekt möchte der Naturpark gemeinsam mit seinen regionalen Partnerinnen und Partnern gastronomische Versorgungslücken an touristischen Wegen schließen und gleichzeitig nachhaltige Produkte und landwirtschaftliche Betriebe aus der Region unterstützen. Mehr Informationen finden Sie hier.

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