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Wildschutzzaun

Wildschutzzaun

Werden die bestehenden Schutzzäune abgebaut? Was bedeutet das für den Wild/Wilschweinebestand laufen die Tiere dann bis in die Ortschaften und graben die Gärten um ??

Antwort

Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zu Schutzzäunen und Wildbeständen. Generell sind Zäune in Nationalparkgebieten zu verschiedenen Zwecken einsetzbar. Je nach Zweck und Anforderung kann die Beschaffenheit der Zäune variieren. Eine Beibehaltung des Gatters, welches aktuell nahezu den gesamten Reichswald umfasst, wäre auch bei Ausweisung eines Nationalparkes möglich.

Schon heute wird insbesondere an der Grenze zu den Niederlanden die Durchlässigkeit des Zaunes für verschiedene Wildtierarten differenziert. Hier ist weiterhin der Wechsel von Rotwild möglich, gleichzeitig wird Schwarzwild an einer Querung gehindert. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Ausweisung eines Nationalparkes zu vermehrten Wildschäden in der angrenzenden Kulturlandschaft führt.

Die konkrete Gestaltung von Zaunbeschaffenheit und -verlauf wird in Abhängigkeit des Zweckes und der Bedingungen vor Ort individuell in der Nationalparkverordnung spezifiziert. Die Erstellung der Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort im Rahmen des Ausweisungseverfahrens erstellt. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel.

 

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