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Welche Auflagen für nicht Waldfläche ?

Welche Auflagen für nicht Waldfläche ?

Wieviel Fläche und wo wird außerhalb des Waldgebietes betroffen sein mit welchen Auflagen für Landwirtschaft, Gartenbau und Private Grundstücke ?
Wertverlust ?

Antwort

Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zu Nationalparkflächen und möglicher Auflagen für umliegende Grundstücke. Außerhalb der Waldflächen in Landesbesitz sind keine Flächen von einer Nationalparkausweisung betroffen. Flächen, die sich nicht im Landesbesitz befinden, können nur unter Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Teil eines Nationalparkgebietes werden. Nur dann unterliegen die Flächen auch entsprechenden Auflagen. Insbesondere für private Grundstücke, aber auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen im Umfeld des Nationalparks, ist nicht von einem Wertverlust auszugehen.

Die Nationalparkverordnung und die Festlegung der Nationalparkflächen wird dabei partizipativ vor Ort erarbeitet. Es ist vorgesehen nur zusammenhängende Flächen als Nationalpark auszuweisen. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel. 

Den aktuellen Vorschlag für die Nationalparkfläche finde Sie hier.

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