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Zu 1)
Generell sind Zäune in Nationalparkgebieten zu verschiedenen Zwecken einsetzbar und müssen daher nicht grundsätzlich abgebaut werden. Je nach Zweck und Anforderung kann die Beschaffenheit der Zäune variieren. Auch können perspektivisch Lösungen wie Grünbrücken oder -tunnel umgesetzt werden.
Aktuell ist fast der gesamte Reichswald eingezäunt. Um den Wildwechsel innerhalb des Reichswaldes zu gewährleisten, verfügt der Zaun entlang der Grunewaldstraße sowie der B504 bereits heute streckenweise über Öffnungen. Zur Sicherheit für Mensch und Wild wurde daher bereits vor vielen Jahren eine Wildwarnanlage installiert.
Zu 2)
Ein vollständiger Verzicht auf regulierende Eingriffe des Wildbestands käme der Nationalparkphilosophie "Natur Natur sein lassen" am nächsten. Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist Wildtierregulierung in Nationalparken zur Erreichung eines Schutzzweckes, Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Waldbestände, unmittelbarer Gefahrenabwehr (z.B. Erosionsschutz, Tierseuchen) und Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften dennoch möglich und häufig auch notwendig. Die konkrete Ausgestaltung der Jagd in einem Nationalpark wird in der jeweiligen Nationalparkverordnung definiert. Weitere Informationen zum Thema Wildtierregulierung in deutschen Nationalparken finden Sie im Positionspapier Wildtierregulierung von Europarc Deutschland oder in der Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel.