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Pferd, Hund und Rad

Pferd, Hund und Rad

Würde dies Einschränkungen für Reiter*innen und Spaziergänger*innen/Wander*innen mit Hund geben? Müssen dann auch Fahrradfahrer*innen eine Abgabe zahlen wie die Reiter*innen?

Antwort

Hallo Gast,
das Naturerlebnis der Bevölkerung gehört ausdrücklich zu den gesetzlichen Aufgaben von Nationalparken. Ein Nationalpark steht daher grundsätzlich allen Menschen an 365 Tagen im Jahr kostenfrei offen und kann auf eigene Faust oder im Rahmen von geführten Touren erlebt werden. Welche Regelungen und Schutzbestimmungen in einem Nationalpark erforderlich sind, wird im Rahmen der Nationalparkverordnung und des Nationalparkplans erarbeitet und varriiert je nach den konkreten Bedingungen im entsprechenden Nationalpark. Die Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort erstellt. Als Orientierung finden Sie hier die Nationalparkverordnung des Nationalpark Eifel. Für das Zusammenspiel zwischen Mensch und Natur in einem Nationalpark lesen Sie gerne auch den Artikel "Nationalpark Eifel: Eine Erfolgsgeschichte für Mensch, Natur und Region".
Die in Nordrhein-Westfalen erhobene Reitabgabe ergibt sich aus § 62 des Landesnaturschutzgesetzes und steht nicht in Zusammenhang mit den Regularien zu Nationalparken. Die Reitabgabe ist zweckbestimmt für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen zu verwenden und wird hierzu den unteren Naturschutzbehörden bzw. den sonstigen Gemeinden durch besondere Verfügung, Aufwendungsersatz oder Zuwendungsbescheid zur Verfügung gestellt.

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