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Einbindung von landeseigenen Flächen

Einbindung von landeseigenen Flächen

In der Eingangskarte zum Dialog sind landeseigene Flächen, kommunale Flächen und Stiftungsflächen dargestellt. Ist vorgesehen, dass diese Flächen mit eingebunden werden, eventuell über Verbindungskorriodore?

Antwort

Hallo Gast,

vielen Dank für Ihren Beitrag zur möglichen Einbindung von Flächen verschiedener Eigentumsarten. Zunächst ist nur die Einbeziehung von Flächen im Besitz des Landes vorgesehen. Flächen, die sich nicht im Landesbesitz befinden, können nur unter Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Teil eines Nationalparkgebietes werden, wobei die Initiative dazu von Eigentümerseite kommen sollte.

Hier kann ein aktualisiertes Luftbild des Reichswaldes eingesehen werden. Hierin sind alle zusammenhängenden landeseigenen Waldflächen des Reichswaldes hervorgehoben. Flächen, die keine direkte Anbindung an den Reichswald haben, wurden herausgenommen. Es sind keine Verbindungskorridore vorgesehen, sodass das Luftbild einen Eindruck des möglichen Umrisses der Nationalparkfläche vermittelt.

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