Ihre Gedanken zu einem Nationalpark Rothaarkamm
Route 57
Rahmenbedingungen Projekt "57 verbinden"
Rahmenbedingungen Projekt "57 verbinden"
Um Konflikte zwischen der „Route 57“ und einem möglichen Nationalpark zu verringern, ist es nötig, dass beide Planungen möglichst frühzeitig und in einem kontinuierlichen Prozess miteinander einbezogen werden.
Der Streckenzug des Projektes B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Insofern besteht ein bundesgesetzlicher Planungsauftrag, welchen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zurzeit umsetzt. Er umfasst insgesamt sechs Teilprojekte aus Ortsumgehungen und Ausbauabschnitten in einer naturräumlich sensiblen und topografisch anspruchsvollen Region.
Die folgenden vier Teilprojekte wären von einer Ausweisung eines möglichen Nationalparks betroffen (von West nach Ost):
B 508 OU Hilchenbach (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen)
Die Maßnahme befindet sich im Stadium der Vorplanung. In diesem frühen Planungsstadium ist es das Ziel, die jeweilige Vorzugsvariante auszuwählen. Dazu erfolgt zurzeit die Erarbeitung der Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung. Die faunistischen Kartierungen wurden im Jahr 2022 durchgeführt, auf dessen Basis aktuell der Umweltbericht erarbeitet wird. Parallel zur Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) läuft die technische Variantenuntersuchung. Nach aktuellem Planungsstand ist im Rahmen der Planung des vorgesehenen Anschlusses der zukünftigen B 508n OU Hilchenbach an die be-stehende B 508 ein minimaler Eingriff in das bestehende Naturschutzgebiet (NSG) und das Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet notwendig.
B 62 Um- und Ausbau zwischen Kronprinzeneiche und Hilchenbach-Lützel
Der erhaltungsorientierte Umbau der 1,55 km langen Strecke der B 62 zwischen der Kronprinzeneiche und Hilchenbach-Lützel wurde bereits Ende 2019 abgeschlossen.
B 62 Um- und Ausbau Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald
Der zukünftige Streckenverlauf des erhaltungsorientierten Umbaus orientiert sich nach aktueller Planung größtenteils an der bestehenden Trassierung der Strecke, wobei Eingriffe in bestehende NSG und FFH Gebiete mit der in der Abstimmung befindlichen Vorzugsvariante nicht ausgeschlossen werden können. Die erarbeiteten Unterlagen liegen zwischenzeitlich zur Entwurfsgenehmigung vor. Nach Genehmigung durch das BMDV schließt sich die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens an.
B 62 OU Erndtebrück (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen)
Die Maßnahme befindet sich im Stadium der Vorplanung. Dazu erfolgt zurzeit die Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung. Aktuell wird die faunistische Kartierung durchgeführt. Insbesondere die Anschlusssituation im Westen an die bestehende B 62 im Bereich Erndtebrück-Grünewald stellt unter Beachtung der technischen Richtlinien sowie der naturräumlichen Restriktionen eine besondere Herausforderung dar.
Vereinbarkeit von Route 57 und Nationalpark
Vereinbarkeit von Route 57 und Nationalpark
Falls nach einer erfolgreichen Bewerbung der Region Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung eines Nationalparks Rothaarkamm initiiert wird, schlägt das Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vor, die gesamten potenziellen Trassen sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbauverbotszonen des Projektes „57 verbinden“ aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern. Die bereits jetzt durch die bestehenden Landstraßen B62 und B508 getrennten Wälder könnten im Sinne des Biotopverbundes durch Maßnahmen des Nationalparkes wiedervernetzt werden. Hierfür würde das MUNV gemeinsamen mit dem Planungsträger Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Route 57 prüfen. Weiterhin würde das MUNV in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden prüfen, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen des Projektes „57 verbinden“ erforderlich werden, in einem zukünftigen Nationalpark umgesetzt werden könnten.
Wirtschaftsförderung und wirtschaftliche Entwicklung
Verhindert ein Nationalpark die wirtschaftliche Entwicklung in der Region?
Verhindert ein Nationalpark die wirtschaftliche Entwicklung in der Region?
Nein, aufgrund der bereits seit Jahrzehnten bestehenden FFH- und Naturschutzgebiete am Rothaarkamm, kann in dem Bereich des Staatsforstes auch ohne einen Nationalpark kein neues Industriegebiet entstehen. Der neue Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg sieht in dem potenziellen Nationalparkgebiet keine neuen Gewerbegebiete vor. Außerhalb der Grenzen des Nationalparks können dagegen neue Gewerbegebiete entstehen. Es gibt keine Pufferzone um den Nationalpark herum. Bestehende Gewerbegebiete sind von einem möglichen Nationalpark nicht betroffen.
In der folgenden Karte sind die Fläche des potenziellen Nationalparks Rothaarkamm und die Festsetzungen im Regionalplanentwurf dargestellt. Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest.
Die vollständige Legende zum Regionalplan finden Sie hier.
Verhindert ein Nationalpark die Ausweisung neuer Wohngebiete in der Region?
Verhindert ein Nationalpark die Ausweisung neuer Wohngebiete in der Region?
Nein, ein Nationalpark verhindert die Ausweisung nicht. Aufgrund der bereits seit Jahrzehnten bestehenden FFH- und Naturschutzgebiete am Rothaarkamm, kann in dem Bereich des Staatsforstes auch ohne einen Nationalpark kein neues Wohngebiet entstehen. Der neue Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg sieht in dem potenziellen Nationalparkgebiet keine neuen Wohngebiete vor. Außerhalb der Grenzen des Nationalparks können dagegen neue Wohngebiete entstehen. Bestehende Siedlungsbereiche sind von einem möglichen Nationalpark nicht betroffen.
Werden durch einen Nationalpark neue Arbeitsplätze in der Region geschaffen?
Werden durch einen Nationalpark neue Arbeitsplätze in der Region geschaffen?
Ja, im Vergleich zum bestehenden Staatsforst ist von einer Vervielfachung der Arbeitsplätze im Nationalpark auszugehen. Im Nationalpark Eifel arbeiten 101 Menschen auf rund 90 Stellen in Festanstellung. Im Tourismus werden viele neue Arbeitsplätze entstehen. Eine Studie aus den Jahren 2014/2015 zeigte, dass der Nationalpark in der Region bei damals 870.000 Besuchen einen Bruttoumsatz von über 30 Millionen Euro bewirkte, was rechnerisch 674 Arbeitsplätzen entspricht.
Außerdem ist der Nationalpark ein Ausbildungsbetrieb. Im Tourismus werden viele neue Arbeitsplätze entstehen. Für weitere Informationen zu den Auswirkungen im Nationalpark Eifel lesen Sie gerne hier weiter.
Im Wettbewerb um Fachkräfte bietet der Nationalpark eine Bereicherung des Freizeitangebots und kann zur Entscheidung für die Region beitragen. Ein positives Image und gute Naherholungsmöglichkeiten erleichtern das Anwerben von Fachkräften.
Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Wirtschaftsförderung der Region aus?
Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Wirtschaftsförderung der Region aus?
Nationalparks sind ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung geworden. Sie prägen das Erscheinungsbild einer Region und tragen mit dazu bei, das Image der Region zu stärken. Damit fördern sie einen naturnahen Tourismus und erhöhen die Nachfrage nach regionalen Angeboten.
Vielerorts gelten Nationalparks heute sogar als Tourismusmagnete. Nationalparks sind ein entscheidendes Element für den naturnahen Tourismus und ziehen jedes Jahr Millionen von Besuchern an.
Finanzierung eines Nationalparks
Muss der Kreis ganz oder anteilig für die Kosten des Nationalparks aufkommen?
Muss der Kreis ganz oder anteilig für die Kosten des Nationalparks aufkommen?
Nein, die Finanzierung des Nationalparks wird zu 100% vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Daher ist ein Nationalpark eine große und dauerhafte Investition in die Region. Es entstehen keine Kosten für den Kreis oder für die angrenzenden Kommunen. Nationalparke in Deutschland haben eine eigene Verwaltung, die vom jeweiligen Land finanziert wird. Diese umfasst neben den Personalkosten auch die Betriebskosten sowie die Finanzmittel zur dauerhaften Erfüllung aller Aufgaben und Maßnahmen der Verwaltung.
Privatwaldbesitz
Bin ich als Eigentümer von Waldflächen betroffen?
Bin ich als Eigentümer von Waldflächen betroffen?
Nein, der Privatwaldbesitz ist nicht betroffen. Das Land NRW stellt für einen Nationalpark in Siegen-Wittgenstein seine Staatswaldflächen zur Verfügung. Angrenzende Flächen Dritter können nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer einbezogen werden.
Bestehende Zuwegungen zu privaten Waldparzellen werden bei Bedarf in einer Nationalparkverordnung dauerhaft abgesichert.
Auch eine spätere Ausweitung gegen den Willen von Flächeneigentümern ist nicht zu befürchten, da dies nicht mit dem grundrechtlichen Schutz des Eigentums vereinbar ist. Ein Nationalpark wird nicht gegen den Willen der Flächeneigentümer ausgewiesen, da die Bewirtschaftung in diesem Gebiet nicht nur eingeschränkt, sondern perspektivisch vollständig eingestellt wird.
Borkenkäfer
Ist eine Borkenkäferausbreitung vom Nationalpark auf angrenzende private Waldflächen zu befürchten?
Ist eine Borkenkäferausbreitung vom Nationalpark auf angrenzende private Waldflächen zu befürchten?
Nein. In den Randbereichen innerhalb eines Nationalparks werden Borkenkäfer bekämpft wie im Privatwald. In der Kern- oder Naturdynamikzone wird die Natur sich selbst überlassen.
Der Borkenkäfer kann bei Waldnationalparken dazu beitragen den Lebensraum Wald zu entwickeln, da er natürliche Waldstrukturen fördert. Allerdings hat die Nationalparkverwaltung darauf zu achten, dass der Käfer nicht in benachbarte Wirtschaftswälder ausfliegt und dort Schäden anrichtet. Durch die Entwicklung hin zu stabilen laubholzreichen Wäldern reduziert sich im Laufe der Zeit die Gefahr, dass innerhalb eines Nationalparks Borkenkäferkalamitäten entstehen. Im Nationalpark Eifel finden die Pflanzung von Laubbäumen prioritär entlang der Grenzen zu angrenzenden Wirtschaftswäldern statt. Auf diese Weise entsteht dort ein laubholzreicher Waldriegel, der eine Ausbreitung von Borkenkäfern verhindern soll. Zur Flugzeit der Käfer kontrolliert die Nationalparkverwaltung zudem regelmäßig die Pufferstreifen auf Käferbefall und entfernt befallene Bäume.
Holzwirtschaft
Wirkt sich ein Nationalpark negativ auf die Holzwirtschaft der Region aus?
Wirkt sich ein Nationalpark negativ auf die Holzwirtschaft der Region aus?
In einem Nationalpark findet keine klassische forstwirtschaftliche Nutzung statt. Daher steht bei der heimischen Holzwirtschaft die Befürchtung im Raum, eine Nationalparkausweisung könne negative wirtschaftliche Auswirkungen haben. Rohstoffmangel und der Verlust von Arbeitsplätzen werden befürchtet. In einem Entwicklungsnationalpark finden noch über Jahrzehnte Waldumbaumaßnahmen statt, die einen Verkauf von eingeschlagenem Holz weiterhin ermöglichen.
Da der mögliche Nationalpark ausschließlich auf Staatswaldflächen liegen würde, ist es die Landesforstbehörde, die auf Einnahmen aus den Holzverkäufen verzichtet. Es ist Konsens der Landesregierung, dass das Land Nordrhein-Westfalen die im Aufruf zur Beteiligung am Findungsprozess für einen zweiten Nationalpark benannten Flächen in einen Nationalpark einbringen wird, falls sich die jeweilige Region bewirbt und ausgewählt wird.
Die Verantwortung des Staatswaldes für die Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990 klargestellt, welches die vorrangige Berücksichtigung der Umweltfunktionen des Waldes als das Ziel der Waldpolitik des Staates benennt.
Der Verzicht auf Holzeinnahmen im Staatswald führt i.d.R. nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen bei Förstern und Waldarbeitern, da diese für gewöhnlich in die Nationalparkverwaltung übernommen werden. Die Beispiele Eifel und Hunsrück-Hochwald zeigen darüber hinaus, dass auch keine Sägewerke der Region unter der Einrichtung des Nationalparks gelitten haben. Ein möglicher Nationalpark umfasst schließlich nur einen kleinen Teil der in der Region vorhandenen und nach wie vor regulär bewirtschafteten Wälder. Die Brenn- und Sägeholzvermarktung der privaten Waldbesitzer in der Eifel z.B. wurde durch den Nationalpark eher verbessert als eingeschränkt.
Den Beeinträchtigungen im Wirtschaftscluster Holz durch die mittel- bis langfristige Reduzierung des Holzeinschlags sollten die regionalspezifischen positiven Auswirkungen auf Tourismus, Gastgewerbe und weitere profitierende Wirtschaftszweige, bspw. den Einzelhandel, gegengerechnet werden.
Kann man noch Brennholz im Nationalpark gewinnen?
Kann man noch Brennholz im Nationalpark gewinnen?
Ja. In einem Entwicklungsnationalpark finden noch über Jahrzehnte Waldumbaumaßnahmen statt, die einen Verkauf von eingeschlagenem Holz weiterhin ermöglichen. Je nach Präzisierung in der Nationalparkverordnung kann es aber gut sein, dass nur noch Nadelholz zur Brennholzgewinnung genutzt werden darf. Durch die ausschließlich lokale Vermarktung des Brennholzes können die absoluten Verluste an Brennholzgewinnung ausgeglichen werden.
Landwirtschaft
Können landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an den Nationalpark grenzen, weiterhin so bewirtschaftet werden wie bisher?
Können landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an den Nationalpark grenzen, weiterhin so bewirtschaftet werden wie bisher?
Ja. Es gibt keine Auswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an den Nationalpark angrenzen. Für benachbarte landwirtschaftlich genutzte Flächen gibt es durch eine Nationalparkausweisung keinerlei Einschränkungen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Schutzgebietskategorien (z.B. Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete), die Auswirkungen auf Privatflächen haben können. Das Ziel eines Nationalparks erfordert hingegen keine Beschränkungen, die über die Grenze des Schutzgebietes hinaus wirksam werden.
Jagd
Findet in einem Nationalpark Jagd statt?
Findet in einem Nationalpark Jagd statt?
Der Abschuss von Wildtieren wird im Nationalpark als "Wildtiermanagement" bezeichnet. Zu jedem Nationalpark gibt es einen Wildmanagementplan. Für das Wildtiermanagement werden nach Einrichtung des Nationalparks entsprechende Planungen erarbeitet und abgestimmt. Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist Wildtierregulierung in Nationalparken möglich zur Erreichung eines Schutzzweckes, Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Waldbestände, unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. Erosionsschutz, Tierseuchen) und Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften.
In den bestehenden Waldnationalparken in Deutschland findet ein Wildtiermanagement statt. Die jährlichen Rotwildstrecken im Nationalpark Eifel z.B. haben sich von ca. 200 pro Jahr bei der Gründung des Nationalparks hin zu ca. 500 pro Jahr in 2023 entwickelt. Durch einen Nationalpark eröffnet sich auch die Möglichkeit für die Anrainer, z.B. im Rahmen des Nationalparkausschusses, Einfluss auf das Wildtiermanagement des Nationalparks zu nehmen.
Weitere Informationen zum Thema Wildtierregulierung in deutschen Nationalparken finden Sie im Positionspapier Wildtierregulierung von Europarc Deutschland.
Pufferzonen
Gibt es Pufferzonen um den Nationalpark?
Gibt es Pufferzonen um den Nationalpark?
Nein, es gibt keine Pufferzone um den Nationalpark herum. Der Nationalpark endet an seiner Grenze. Pufferzonen oder Pflegezonen liegen innerhalb des Nationalparks, es gibt keine Auswirkungen auf die angrenzenden Flächen.
Ausbau der Windenergie
Verhindert ein Nationalpark den Ausbau der Windenergie in der Region?
Verhindert ein Nationalpark den Ausbau der Windenergie in der Region?
Nein. Auf den Flächen des Nationalparks sind zwar Windenergieanlagen ausgeschlossen, der Mindest-Abstand von Windkraftanlagen zur Außengrenze des Nationalparks würde aber voraussichtlich über die Höhe des Mastes der Windenergieanlage definiert. Es gibt keine festen Abstandsregelungen, die entsprechende Formulierung im noch bestehenden Windenergieerlass ist nicht mehr gültig.
Ein Nationalpark verhindert daher nicht den Ausbau der Windenergieanlagen. In der Eifel z.B. hat der kommunale Nationalparkausschuss Empfehlungen gegen den Ausbau der Windenergie auf angrenzenden Flächen der Stadt Monschau ausgesprochen. Hierbei handelt es sich aber nur um eine von vielen Empfehlungen. Die Entscheidung gegen den Ausbau auf den Flächen der Stadt Monschau wurde an anderer Stelle getroffen.
Ein Nationalpark verhindert daher nicht den Ausbau der Windenergieanlagen in seiner Umgebung.
Erholung und naturnaher Tourismus
Ist Tourismus im Nationalpark erwünscht?
Ist Tourismus im Nationalpark erwünscht?
Ja, Tourismus ist in einem Nationalpark ausdrücklich erwünscht. Der Zugang für die Öffentlichkeit entspricht der Grundidee eines Nationalparks, wonach der Mensch von der Natur nicht ausgeschlossen, sondern eingeladen werden soll.
Nationalparke dienen der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung. Es soll das Interesse und Verständnis für die komplexen Zusammenhänge von Ökosystemen, für die Gefährdung von Arten und Biotopen sowie für die Bedeutung der Natur als Grundlage menschlichen Lebens geweckt werden.
Vorhandene, touristisch etablierte Infrastruktur, wie zum Beispiel der Rothaarsteig, wird selbstverständlich in einen Nationalpark integriert.
Nationalparke sind ein entscheidendes Element für den naturnahen Tourismus und ziehen jedes Jahr Millionen von Besuchern an. Nationalparke sind zudem zu einem wichtigen Faktor regionaler Entwicklung geworden. Sie prägen das Erscheinungsbild einer Region und tragen mit dazu bei, das Image zu stärken. Damit fördern sie einen naturnahen Tourismus und erhöhen die Nachfrage nach regionalen Angeboten.
Einschränkung des Betretungsrechts/Wegeplan
Gibt es Einschränkungen für mich im Nationalpark?
Gibt es Einschränkungen für mich im Nationalpark?
Ein Nationalpark ist für alle Menschen das ganze Jahr kostenlos zugänglich. Besucherinnen und Besucher dürfen die Vielfalt eines Nationalparks auf eigene Faust entdecken, sofern sie sich an die Nationalparkregeln halten. Welche Schutzbestimmungen in einem Nationalpark erforderlich sind, wird im Rahmen der Nationalparkverordnung erarbeitet und abgestimmt.
Im einem Wegeplan wird das beabsichtigte Wegenetz der Forstwege, Pilgerwege, Wanderwege, Loipen, Reit- und Radwege in einem Nationalpark als Teil eines Konzeptes zur Besucherlenkung dargestellt. Grundlage für die Erarbeitung des Wegeplans ist das bestehende Wegenetz. Die Wegeführung erfolgt zumeist auf vorhandenen Wegen, die ggf. attraktiver zu gestalten sind (z. B. Verschmälerung nicht mehr benötigter Forstwirtschaftswege).
Das Wegenetz soll die vorrangigen Ansprüche der Natur auf störungsfreie Entwicklung innerhalb eines Nationalparks mit den Bedürfnissen der Nationalparkgäste auf die Erlebbarkeit der Natur vereinigen. Dafür bestehen in den meisten Nationalparks Wegegebote oder Betretungsverbote in unterschiedlichem Umfang. Während die Besucher in einigen Parks gebeten sind, die markierten Wege nicht zu verlassen, gelten andernorts lediglich in der Kernzone Betretungsverbote, teilweise nur zeitweilig. Bei der Entscheidung werden die Erholungsbedürfnisse und die Aufrechterhaltung bestehender lokaler Nutzungstraditionen angemessen berücksichtigt.
Das Wegenetz eines Nationalparks integriert selbstverständlich wichtige überregionale Wegeverbindungen wie den Rothaarsteig und berücksichtigt die Anforderungen für eine Notfall- und Rettungsinfrastruktur.
Durch die Schaffung entsprechender Gremien können Gemeinden und Städten auf die Entwicklung einer touristischen Infrastruktur Einfluss nehmen. Im Nationalpark Eifel wurde beispielsweise das Gremium eines „kommunalen Nationalparkausschusses“ gegründet, dem ein Vetorecht in Grundsatzfragen (inkl. Wegeplan und Maßnahmenpläne) zusteht.
Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
Wie wirkt sich ein Nationalpark auf den öffentlichen Nahverkehr aus?
Wie wirkt sich ein Nationalpark auf den öffentlichen Nahverkehr aus?
Zu einem Nationalpark gehört der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrssystems dazu. Davon profitieren nicht nur die Touristen, sondern alle. Im Nationalpark Eifel z.B. sind einige neue Buslinien entstanden, die nicht nur von Touristen, sondern auch von den Anrainern intensiv genutzt werden.
Verbindung von Siegerland und Wittgenstein
Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Zusammenarbeit der betroffenen Regionen aus?
Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Zusammenarbeit der betroffenen Regionen aus?
Die Beispiele Nationalpark Eifel und Nationalpark Hunsrück Hochwald zeigen, dass die Zusammenarbeit und das Wir-Gefühl der betroffenen Regionen signifikant gesteigert wurde. Wo es vor dem Nationalpark oftmals keine regelmäßigen Treffen und gemeinsamen Arbeitsfelder gab, haben die Nationalparke durch die Gremienarbeit die betroffenen Kommunen viel stärker zusammenrücken lassen. Insbesondere im Tourismus, in der Kommunikation und bei Umweltthemen wird heute oftmals und erfolgreich an einem Strang gezogen.