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Ihre Gedanken zu einem Nationalpark Rothaarkamm

Waldweg mit Bäumen

Herzlich willkommen auf der Informationsseite zum möglichen Nationalpark Rothaarkamm im Kreis Siegen-Wittgenstein

Dokumentation

Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme am Online-Angebot zum Rothaarkamm. Hier finden Sie die Abschlussdokumentation zum Download. Alle Beiträge und Informationen bleiben auch über den Dialog hinaus auf dieser Seite einsehbar.

Dokumentation des Online-Angebots zum Rothaarkamm

2024
Testinhalt
Datei

Dieses Angebot wird durch den NABU Kreisverband Siegen-Wittgenstein e.V. und die Dieter-Mennekes-Umweltstiftung aufgesetzt. Dabei wird das Unterstützungsangebot des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr genutzt. Wir freuen uns sehr über Ihre aktive Beteiligung an diesem Prozess! 

 

Das große zusammenhängende Waldgebiet am Rothaarkamm birgt eine bedeutende ökologische Vielfalt und spielt eine wichtige Rolle für die Region. Die Diskussion über die potenzielle Ausweisung als Nationalpark beschäftigt viele Menschen vor Ort.  

Basierend auf den Erfahrungen aus Online-Dialogen anderer Regionen sowie den bisherigen politischen Diskussionen wurden die häufigsten Fragen identifiziert und sollen an dieser Stelle aufgegriffen werden. Mit diesem Informationsangebot wird angestrebt, offene Fragen faktenbasiert zu klären sowie Bedenken und Sorgen ernsthaft und ehrlich zu betrachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein, Ihre Gedanken, Ideen, Anregungen zu einem Nationalpark Rothaarkamm zu teilen. In einer kurzen Umfrage wollen wir die Meinungen und Ansichten der Bevölkerung zu diesem wichtigen Thema besser verstehen. 

Ihre Meinung zum Potenzial eines Nationalparks ist gefragt. Hier teilen wir Informationen und sammeln gemeinsam Ideen für die Zukunft des Rothaarkamms!   

 

Lage des Gebietes 

Die Fläche des möglichen zukünftigen Nationalparks soll im Rahmen des Findungsprozesses in der Region erarbeitet werden. Das Land NRW stellt hierfür die in der Karte dargestellten landeseigenen Flächen zur Verfügung. Privatflächen können nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit schriftlich erteiltem Einverständnis der Eigentümer Teil eines Nationalparks werden. Das Gebiet des Staatsforsts überschneidet sich großflächig mit den Flächen des FFH-Gebietes (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) Rothaarkamm und Wiesentäler und zeigt die typischen natürlichen Lebensraumtypen des Kreises Siegen-Wittgenstein.  

Das Beispiel Nationalpark Hunsrück-Hochwald zeigt, dass der Nationalpark die historisch durch den Wald getrennten Teilbereiche zu einer nie gekannten Zusammenarbeit motiviert hat. Die Anrainergemeinden tauschen sich nun regelmäßig zur Weiterentwicklung der Region aus. 

 

Das Land NRW stellt für einen Nationalpark in Siegen-Wittgenstein seine Staatswaldflächen zur Verfügung. Die landeseigne Staatswaldfläche umfasst ca. 4.300 ha. Es sind keine Privatflächen betroffen. Im Südosten schließt sich an den Staatswald das 338 ha große Wildnisentwicklungsgebiet "Heiligenborner Wald - Dieter Mennekes Wildnis" der Dieter Mennekes Umweltstiftung (DiMUS) an. Die DiMUS kann sich eine Einbindung der Flächen in den Nationalpark vorstellen und ist zu Gesprächen bereit. Da die Flächen bereits jetzt im forstlichen Prozessschutz sind, also keine forstliche Bewirtschaftung mehr stattfindet, würden die DiMUS-Flächen auch ohne formale Einbindung in den Nationalpark eine sinnvolle Erweiterung der Prozessschutzflächen des möglichen Nationalparks darstellen. 

 

Übersicht Gebietskarte

 

Übersichtskarte möglicher Nationalpark Rothaarkamm

Eigene Darstellung auf Grundlage der Web Map Services (WMS), Stand 02/2024:

 

Links:

Für eine interaktive Kartenbetrachtung mit Zoomfunktion und verschiedenen Kartengrundlagen können Sie die online Kartenanwendung Waldinfo.NRW besuchen. 

Hier die folgenden Kartenebenen aktivieren und in den Bereich Rothaarkamm hineinzoomen:

Unter Register Waldnaturschutz: FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete

Unter Register Kataster und Verwaltung: Landeseigener Forstbetrieb (Staatswald)

Unter Register Topographische Karten und Luftbilder: gewünschte Kartengrundlage

 

Lebensraumtypen und Artenvielfalt 

Die Staatswaldflächen umfassen das FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) ,,Rothaarkamm und Wiesentaler" und zwei Naturschutzgebiete. Hier zeigen sich die typischen natürlichen Lebensraumtypen des Kreises Siegen-Wittgenstein. Es handelt sich um ein ausgedehntes Waldgebiet des südlichen Rothaarkammes und ein Kerngebiet der bodensauren Buchenwälder im Rothaargebirge. Mit den Quellen, Quellzuflüssen und Oberläufen von Eder, Lahn, Sieg und Benfe ist das Gebiet wesentlicher Bestandteil überregional bedeutsamer Fließgewässersysteme. Die Quellregionen sind häufig vermoort mit Übergangsmoorbereichen und gut erhaltenen Birkenmoorwäldern. Diese bilden wichtige Kernbereiche des Verbundschwerpunktes Moore und Feuchtheiden im Kreis Siegen-Wittgenstein (mehr Informationen hier).  

Das Waldgebiet ist Lebensraum einer großen Anzahl gefährdeter, seltener und nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie bedeutender Arten. Es ist in seiner Ausdehnung, Geschlossenheit und in seinem Erhaltungszustand herausragend.  

Bedeutsam für dieses Gebiet und repräsentativ für diese Lebensraumtypen sind beispielsweise Vorkommen von Raufußkauz, Grauspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch und Wildkatze.

Im Entwurf des Regionalplans in Aufstellung befindet sich die potenzielle Nationalparkfläche in einem großflächigen, unzerschnittenen Waldbereich mit einem überregionalen Wildtierkorridor. Diese seltenen, großen Waldgebiete sind wichtige Kernlebensräume und Verbreitungszentren für Tierarten der Wälder, deren Populationen einen besonders großen Raumbedarf haben. Für die Verbindung dieser Populationen haben diese Strukturen eine herausragende Bedeutung.

 

Entwurf Wildtierkorridore

 

Auszug aus dem Regionalplanentwurf – Erläuterungskarte 5C Blatt 2/2 

 

Warum ein Nationalpark? 

Ein Nationalpark ist ein großräumiges Schutzgebiet, in dem sich die Natur im überwiegenden Teil ungestört und möglichst ursprünglich entfalten darf. Das vorrangige Ziel von Nationalparken ist es, Natur Natur sein zu lassen. Es handelt sich daher um Landschaften, in denen die Natur sich selbst und ihren eigenen Gesetzen überlassen bleibt. Nationalparke schaffen und bewahren Rückzugsräume für wildlebende Pflanzen und Tiere und sind deshalb unverzichtbar für die biologische Vielfalt und den Artenreichtum unserer Erde.  

Zu den gesetzlichen Aufgaben von Nationalparke gehören zudem das Naturerleben der Bevölkerung, die Umweltbildung und Forschung. Mit ihren vielfältigen Angeboten geben Nationalparke wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Regionalentwicklung.  

In dem Staatsforst am Rothaarkamm gibt es mit Naturwaldzellen und Wildnisentwicklungsgebieten bereits kleinere Prozessschutzflächen, in denen auf die wirtschaftliche Nutzung der Flächen verzichtet wird. In einem Nationalpark würden diese Prozessschutzflächen zu einer großen Fläche zusammengeführt. Dies würde den Austausch von Kleinstpopulationen verschiedener Tierarten erleichtern und wesentlich zum Artenschutz beitragen. Das bestehende FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet (NSG) in einen Nationalpark einzubetten, ist aus Sicht des Artenschutzes sehr bedeutsam, denn nur ein Nationalpark ist ein Schutzgebiet, in dem sich die Natur weitgehend ungestört und möglichst ursprünglich entfalten darf. Mit einem Nationalpark würde der Arten- und Naturschutz in der Region sichtbar gestärkt werden.

 

Erfüllt das Gebiet Rothaarkamm die Kriterien für einen Nationalpark? 

Nationalparke sind die einzigen Schutzgebiete, die auf großer Fläche natürliche Dynamiken ermöglichen, und gleichzeitig dem Naturerleben, der Umweltbildung und Forschung dienen. Die fachlichen Kriterien für Nationalparke werden durch § 24 Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben. Demnach ist ein Nationalpark ein großräumiges, weitgehend unzerschnittenes Gebiet von besonderer Eigenart. Das Gebiet ist auf einem überwiegenden Teil geeignet in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. 

Bei dem Kriterium der Flächengröße wird häufig von einer Mindestgröße von 10.000 ha als fachlichem Standard gesprochen. Im Bundesnaturschutzgesetz wird jedoch keine Mindestgröße angegeben. Das Kriterium der „Großräumigkeit“ nach § 24 BNatSchG lässt unterschiedliche Größen zu. Die Mindestgröße für einen Nationalpark variiert je nach natürlichen Gegebenheiten und Einwirkungen des Umfelds und ist vor dem Hintergrund des jeweiligen Schutzziels im Einzelfall zu beurteilen. Auch setzt Großräumigkeit nicht bloß eine gewisse Gebietsgröße voraus, sondern muss auch der Zuschnitt des Gebiets unter Berücksichtigung des Schutzziels und Wahrung naturräumlicher Zusammenhänge einen sinnvollen Schutz ermöglichen. 

Die Voraussetzungen, dass in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllt sein müssen sind gegeben, da das Gebiet bereits zum überwiegenden Teil als FFH- und Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. 

Bei Nationalparken in Deutschland handelt es sich zum Zeitpunkt der Ausweisung in der Regel zunächst um sogenannte Entwicklungsnationalparke, da die Nationalparkverwaltung in ausgewählten Bereichen vorübergehend noch die Ausbreitung der heimischen Laubwälder und die Entwicklung naturnaher Lebensräume unterstützt. Spätestens 30 Jahre nach Gründung des Nationalparks wird der Anteil der sogenannten Naturdynamikflächen, auf denen die natürlichen Vorgänge ungelenkt ablaufen können, den überwiegenden Teil der Fläche ausmachen. 

 

Schutzgebiete mit Legende

 

Gibt es Investitionen in eine Nationalparkregion? 

Ein Nationalpark löst durch die Erstellung seiner Einrichtungen und Infrastruktur in der Fläche des Gebiets nicht nur direkte Investitionen des Landes aus, sondern eröffnet auch zahlreiche zusätzliche Fördermöglichkeiten in der Nationalparkregion. 

Beispielhaft wird hier die Entwicklung im Umfeld des ersten und ältesten Nationalparks Bayerischer Wald dargestellt: Der Freistaat Bayern hat in der Nationalparkregion Landkreis Freyung-Grafenau seit 1970 in 599 Fällen regionale Wirtschafts- und Tourismusförderung mit einem erheblichen Volumen aufgelegt, dazu kommen noch jährlich Sondermittel für den ÖPNV der Nationalparkregion. 

Der Erfolg dieser Investitionen ist an der Entwicklung des Tourismus im Landkreis Freyung-Grafenau von 1970 bis 2008 abzulesen: Die Übernachtungszahlen haben sich fast verdoppelt (plus 96,9 %) und zeigen damit eine deutlich höhere Steigerungsrate als in den Nationalpark-freien Landkreisen. Neben dem Gastgewerbe profitieren Einzelhandel und sonstige Dienstleistungen von den zusätzlichen Besuchern. Diese Nachfrage schafft Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für die Region. Zusätzlich steigert die gesamte Region durch einen Nationalpark „vor der Haustür“ ihre Attraktivität z.B. für die Gewinnung von Fachkräften.  

Route 57

Rahmenbedingungen Projekt "57 verbinden"

Um Konflikte zwischen der „Route 57“ und einem möglichen Nationalpark zu verringern, ist es nötig, dass beide Planungen möglichst frühzeitig und in einem kontinuierlichen Prozess miteinander einbezogen werden.

 

Der Streckenzug des Projektes B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Insofern besteht ein bundesgesetzlicher Planungsauftrag, welchen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zurzeit umsetzt. Er umfasst insgesamt sechs Teilprojekte aus Ortsumgehungen und Ausbauabschnitten in einer naturräumlich sensiblen und topografisch anspruchsvollen Region.

 

Die folgenden vier Teilprojekte wären von einer Ausweisung eines möglichen Nationalparks betroffen (von West nach Ost):

 

B 508 OU Hilchenbach (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen)

Die Maßnahme befindet sich im Stadium der Vorplanung. In diesem frühen Planungsstadium ist es das Ziel, die jeweilige Vorzugsvariante auszuwählen. Dazu erfolgt zurzeit die Erarbeitung der Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung. Die faunistischen Kartierungen wurden im Jahr 2022 durchgeführt, auf dessen Basis aktuell der Umweltbericht erarbeitet wird. Parallel zur Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) läuft die technische Variantenuntersuchung. Nach aktuellem Planungsstand ist im Rahmen der Planung des vorgesehenen Anschlusses der zukünftigen B 508n OU Hilchenbach an die be-stehende B 508 ein minimaler Eingriff in das bestehende Naturschutzgebiet (NSG) und das Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet notwendig.

 

B 62 Um- und Ausbau zwischen Kronprinzeneiche und Hilchenbach-Lützel

Der erhaltungsorientierte Umbau der 1,55 km langen Strecke der B 62 zwischen der Kronprinzeneiche und Hilchenbach-Lützel wurde bereits Ende 2019 abgeschlossen.

 

Route 57 Kronprinzeneiche

 

B 62 Um- und Ausbau Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald

Der zukünftige Streckenverlauf des erhaltungsorientierten Umbaus orientiert sich nach aktueller Planung größtenteils an der bestehenden Trassierung der Strecke, wobei Eingriffe in bestehende NSG und FFH Gebiete mit der in der Abstimmung befindlichen Vorzugsvariante nicht ausgeschlossen werden können. Die erarbeiteten Unterlagen liegen zwischenzeitlich zur Entwurfsgenehmigung vor. Nach Genehmigung durch das BMDV schließt sich die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens an.

 

Route 57 Altenteich

 

B 62 OU Erndtebrück (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen)

Die Maßnahme befindet sich im Stadium der Vorplanung. Dazu erfolgt zurzeit die Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung. Aktuell wird die faunistische Kartierung durchgeführt. Insbesondere die Anschlusssituation im Westen an die bestehende B 62 im Bereich Erndtebrück-Grünewald stellt unter Beachtung der technischen Richtlinien sowie der naturräumlichen Restriktionen eine besondere Herausforderung dar.

Vereinbarkeit von Route 57 und Nationalpark

Falls nach einer erfolgreichen Bewerbung der Region Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung eines Nationalparks Rothaarkamm initiiert wird, schlägt das Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vor, die gesamten potenziellen Trassen sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbauverbotszonen des Projektes „57 verbinden“ aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern. Die bereits jetzt durch die bestehenden Landstraßen B62 und B508 getrennten Wälder könnten im Sinne des Biotopverbundes durch Maßnahmen des Nationalparkes wiedervernetzt werden. Hierfür würde das MUNV gemeinsamen mit dem Planungsträger Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Route 57 prüfen. Weiterhin würde das MUNV in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden prüfen, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen des Projektes „57 verbinden“ erforderlich werden, in einem zukünftigen Nationalpark umgesetzt werden könnten.

Wirtschaftsförderung und wirtschaftliche Entwicklung

Verhindert ein Nationalpark die wirtschaftliche Entwicklung in der Region?

Nein, aufgrund der bereits seit Jahrzehnten bestehenden FFH- und Naturschutzgebiete am Rothaarkamm, kann in dem Bereich des Staatsforstes auch ohne einen Nationalpark kein neues Industriegebiet entstehen. Der neue Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg sieht in dem potenziellen Nationalparkgebiet keine neuen Gewerbegebiete vor. Außerhalb der Grenzen des Nationalparks können dagegen neue Gewerbegebiete entstehen. Es gibt keine Pufferzone um den Nationalpark herum. Bestehende Gewerbegebiete sind von einem möglichen Nationalpark nicht betroffen. 

In der folgenden Karte sind die Fläche des potenziellen Nationalparks Rothaarkamm und die Festsetzungen im Regionalplanentwurf dargestellt. Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. 

 

Nationalpark Regionalplanentwurf

Die vollständige Legende zum Regionalplan finden Sie hier

Verhindert ein Nationalpark die Ausweisung neuer Wohngebiete in der Region?

Nein, ein Nationalpark verhindert die Ausweisung nicht. Aufgrund der bereits seit Jahrzehnten bestehenden FFH- und Naturschutzgebiete am Rothaarkamm, kann in dem Bereich des Staatsforstes auch ohne einen Nationalpark kein neues Wohngebiet entstehen. Der neue Regionalplan der Bezirksregierung Arnsberg sieht in dem potenziellen Nationalparkgebiet keine neuen Wohngebiete vor. Außerhalb der Grenzen des Nationalparks können dagegen neue Wohngebiete entstehen. Bestehende Siedlungsbereiche sind von einem möglichen Nationalpark nicht betroffen.

Werden durch einen Nationalpark neue Arbeitsplätze in der Region geschaffen?

Ja, im Vergleich zum bestehenden Staatsforst ist von einer Vervielfachung der Arbeitsplätze im Nationalpark auszugehen. Im Nationalpark Eifel arbeiten 101 Menschen auf rund 90 Stellen in Festanstellung. Im Tourismus werden viele neue Arbeitsplätze entstehen. Eine Studie aus den Jahren 2014/2015 zeigte, dass der Nationalpark in der Region bei damals 870.000 Besuchen einen Bruttoumsatz von über 30 Millionen Euro bewirkte, was rechnerisch 674 Arbeitsplätzen entspricht.  

Außerdem ist der Nationalpark ein Ausbildungsbetrieb. Im Tourismus werden viele neue Arbeitsplätze entstehen. Für weitere Informationen zu den Auswirkungen im Nationalpark Eifel lesen Sie gerne hier weiter. 

Im Wettbewerb um Fachkräfte bietet der Nationalpark eine Bereicherung des Freizeitangebots und kann zur Entscheidung für die Region beitragen. Ein positives Image und gute Naherholungsmöglichkeiten erleichtern das Anwerben von Fachkräften. 

Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Wirtschaftsförderung der Region aus?

Nationalparks sind ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung geworden. Sie prägen das Erscheinungsbild einer Region und tragen mit dazu bei, das Image der Region zu stärken. Damit fördern sie einen naturnahen Tourismus und erhöhen die Nachfrage nach regionalen Angeboten. 

Vielerorts gelten Nationalparks heute sogar als Tourismusmagnete. Nationalparks sind ein entscheidendes Element für den naturnahen Tourismus und ziehen jedes Jahr Millionen von Besuchern an.

Finanzierung eines Nationalparks

Muss der Kreis ganz oder anteilig für die Kosten des Nationalparks aufkommen?

Nein, die Finanzierung des Nationalparks wird zu 100% vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Daher ist ein Nationalpark eine große und dauerhafte Investition in die Region. Es entstehen keine Kosten für den Kreis oder für die angrenzenden Kommunen. Nationalparke in Deutschland haben eine eigene Verwaltung, die vom jeweiligen Land finanziert wird. Diese umfasst neben den Personalkosten auch die Betriebskosten sowie die Finanzmittel zur dauerhaften Erfüllung aller Aufgaben und Maßnahmen der Verwaltung.

Privatwaldbesitz

Bin ich als Eigentümer von Waldflächen betroffen?

Nein, der Privatwaldbesitz ist nicht betroffen. Das Land NRW stellt für einen Nationalpark in Siegen-Wittgenstein seine Staatswaldflächen zur Verfügung. Angrenzende Flächen Dritter können nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer einbezogen werden.  

Bestehende Zuwegungen zu privaten Waldparzellen werden bei Bedarf in einer Nationalparkverordnung dauerhaft abgesichert.  

Auch eine spätere Ausweitung gegen den Willen von Flächeneigentümern ist nicht zu befürchten, da dies nicht mit dem grundrechtlichen Schutz des Eigentums vereinbar ist. Ein Nationalpark wird nicht gegen den Willen der Flächeneigentümer ausgewiesen, da die Bewirtschaftung in diesem Gebiet nicht nur eingeschränkt, sondern perspektivisch vollständig eingestellt wird.  

Borkenkäfer

Ist eine Borkenkäferausbreitung vom Nationalpark auf angrenzende private Waldflächen zu befürchten?

Nein. In den Randbereichen innerhalb eines Nationalparks werden Borkenkäfer bekämpft wie im Privatwald. In der Kern- oder Naturdynamikzone wird die Natur sich selbst überlassen. 

Der Borkenkäfer kann bei Waldnationalparken dazu beitragen den Lebensraum Wald zu entwickeln, da er natürliche Waldstrukturen fördert. Allerdings hat die Nationalparkverwaltung darauf zu achten, dass der Käfer nicht in benachbarte Wirtschaftswälder ausfliegt und dort Schäden anrichtet. Durch die Entwicklung hin zu stabilen laubholzreichen Wäldern reduziert sich im Laufe der Zeit die Gefahr, dass innerhalb eines Nationalparks Borkenkäferkalamitäten entstehen. Im Nationalpark Eifel finden die Pflanzung von Laubbäumen prioritär entlang der Grenzen zu angrenzenden Wirtschaftswäldern statt. Auf diese Weise entsteht dort ein laubholzreicher Waldriegel, der eine Ausbreitung von Borkenkäfern verhindern soll. Zur Flugzeit der Käfer kontrolliert die Nationalparkverwaltung zudem regelmäßig die Pufferstreifen auf Käferbefall und entfernt befallene Bäume. 

Holzwirtschaft

Wirkt sich ein Nationalpark negativ auf die Holzwirtschaft der Region aus?

In einem Nationalpark findet keine klassische forstwirtschaftliche Nutzung statt. Daher steht bei der heimischen Holzwirtschaft die Befürchtung im Raum, eine Nationalparkausweisung könne negative wirtschaftliche Auswirkungen haben. Rohstoffmangel und der Verlust von Arbeitsplätzen werden befürchtet. In einem Entwicklungsnationalpark finden noch über Jahrzehnte Waldumbaumaßnahmen statt, die einen Verkauf von eingeschlagenem Holz weiterhin ermöglichen. 

Da der mögliche Nationalpark ausschließlich auf Staatswaldflächen liegen würde, ist es die Landesforstbehörde, die auf Einnahmen aus den Holzverkäufen verzichtet. Es ist Konsens der Landesregierung, dass das Land Nordrhein-Westfalen die im Aufruf zur Beteiligung am Findungsprozess für einen zweiten Nationalpark benannten Flächen in einen Nationalpark einbringen wird, falls sich die jeweilige Region bewirbt und ausgewählt wird. 

Die Verantwortung des Staatswaldes für die Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990 klargestellt, welches die vorrangige Berücksichtigung der Umweltfunktionen des Waldes als das Ziel der Waldpolitik des Staates benennt. 

Der Verzicht auf Holzeinnahmen im Staatswald führt i.d.R. nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen bei Förstern und Waldarbeitern, da diese für gewöhnlich in die Nationalparkverwaltung übernommen werden. Die Beispiele Eifel und Hunsrück-Hochwald zeigen darüber hinaus, dass auch keine Sägewerke der Region unter der Einrichtung des Nationalparks gelitten haben. Ein möglicher Nationalpark umfasst schließlich nur einen kleinen Teil der in der Region vorhandenen und nach wie vor regulär bewirtschafteten Wälder. Die Brenn- und Sägeholzvermarktung der privaten Waldbesitzer in der Eifel z.B. wurde durch den Nationalpark eher verbessert als eingeschränkt.  

Den Beeinträchtigungen im Wirtschaftscluster Holz durch die mittel- bis langfristige Reduzierung des Holzeinschlags sollten die regionalspezifischen positiven Auswirkungen auf Tourismus, Gastgewerbe und weitere profitierende Wirtschaftszweige, bspw. den Einzelhandel, gegengerechnet werden. 

Kann man noch Brennholz im Nationalpark gewinnen?

Ja. In einem Entwicklungsnationalpark finden noch über Jahrzehnte Waldumbaumaßnahmen statt, die einen Verkauf von eingeschlagenem Holz weiterhin ermöglichen. Je nach Präzisierung in der Nationalparkverordnung kann es aber gut sein, dass nur noch Nadelholz zur Brennholzgewinnung genutzt werden darf. Durch die ausschließlich lokale Vermarktung des Brennholzes können die absoluten Verluste an Brennholzgewinnung ausgeglichen werden. 

Landwirtschaft

Können landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an den Nationalpark grenzen, weiterhin so bewirtschaftet werden wie bisher?

Ja. Es gibt keine Auswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an den Nationalpark angrenzen. Für benachbarte landwirtschaftlich genutzte Flächen gibt es durch eine Nationalparkausweisung keinerlei Einschränkungen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Schutzgebietskategorien (z.B. Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete), die Auswirkungen auf Privatflächen haben können. Das Ziel eines Nationalparks erfordert hingegen keine Beschränkungen, die über die Grenze des Schutzgebietes hinaus wirksam werden. 

Jagd

Findet in einem Nationalpark Jagd statt?

Der Abschuss von Wildtieren wird im Nationalpark als "Wildtiermanagement" bezeichnet. Zu jedem Nationalpark gibt es einen Wildmanagementplan. Für das Wildtiermanagement werden nach Einrichtung des Nationalparks entsprechende Planungen erarbeitet und abgestimmt. Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist Wildtierregulierung in Nationalparken möglich zur Erreichung eines Schutzzweckes, Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Waldbestände, unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. Erosionsschutz, Tierseuchen) und Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften. 

In den bestehenden Waldnationalparken in Deutschland findet ein Wildtiermanagement statt. Die jährlichen Rotwildstrecken im Nationalpark Eifel z.B. haben sich von ca. 200 pro Jahr bei der Gründung des Nationalparks hin zu ca. 500 pro Jahr in 2023 entwickelt. Durch einen Nationalpark eröffnet sich auch die Möglichkeit für die Anrainer, z.B. im Rahmen des Nationalparkausschusses, Einfluss auf das Wildtiermanagement des Nationalparks zu nehmen. 

Weitere Informationen zum Thema Wildtierregulierung in deutschen Nationalparken finden Sie im Positionspapier Wildtierregulierung von Europarc Deutschland.

Pufferzonen

Gibt es Pufferzonen um den Nationalpark?

Nein, es gibt keine Pufferzone um den Nationalpark herum. Der Nationalpark endet an seiner Grenze. Pufferzonen oder Pflegezonen liegen innerhalb des Nationalparks, es gibt keine Auswirkungen auf die angrenzenden Flächen.

Ausbau der Windenergie

Verhindert ein Nationalpark den Ausbau der Windenergie in der Region?

Nein. Auf den Flächen des Nationalparks sind zwar Windenergieanlagen ausgeschlossen, der Mindest-Abstand von Windkraftanlagen zur Außengrenze des Nationalparks würde aber voraussichtlich über die Höhe des Mastes der Windenergieanlage definiert. Es gibt keine festen Abstandsregelungen, die entsprechende Formulierung im noch bestehenden Windenergieerlass ist nicht mehr gültig.  

Ein Nationalpark verhindert daher nicht den Ausbau der Windenergieanlagen. In der Eifel z.B. hat der kommunale Nationalparkausschuss Empfehlungen gegen den Ausbau der Windenergie auf angrenzenden Flächen der Stadt Monschau ausgesprochen. Hierbei handelt es sich aber nur um eine von vielen Empfehlungen. Die Entscheidung gegen den Ausbau auf den Flächen der Stadt Monschau wurde an anderer Stelle getroffen. 

Ein Nationalpark verhindert daher nicht den Ausbau der Windenergieanlagen in seiner Umgebung. 

Erholung und naturnaher Tourismus

Ist Tourismus im Nationalpark erwünscht?

Ja, Tourismus ist in einem Nationalpark ausdrücklich erwünscht. Der Zugang für die Öffentlichkeit entspricht der Grundidee eines Nationalparks, wonach der Mensch von der Natur nicht ausgeschlossen, sondern eingeladen werden soll. 

Nationalparke dienen der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung. Es soll das Interesse und Verständnis für die komplexen Zusammenhänge von Ökosystemen, für die Gefährdung von Arten und Biotopen sowie für die Bedeutung der Natur als Grundlage menschlichen Lebens geweckt werden. 

Vorhandene, touristisch etablierte Infrastruktur, wie zum Beispiel der Rothaarsteig, wird selbstverständlich in einen Nationalpark integriert.  

Nationalparke sind ein entscheidendes Element für den naturnahen Tourismus und ziehen jedes Jahr Millionen von Besuchern an. Nationalparke sind zudem zu einem wichtigen Faktor regionaler Entwicklung geworden. Sie prägen das Erscheinungsbild einer Region und tragen mit dazu bei, das Image zu stärken. Damit fördern sie einen naturnahen Tourismus und erhöhen die Nachfrage nach regionalen Angeboten. 

Einschränkung des Betretungsrechts/Wegeplan

Gibt es Einschränkungen für mich im Nationalpark?

Ein Nationalpark ist für alle Menschen das ganze Jahr kostenlos zugänglich. Besucherinnen und Besucher dürfen die Vielfalt eines Nationalparks auf eigene Faust entdecken, sofern sie sich an die Nationalparkregeln halten. Welche Schutzbestimmungen in einem Nationalpark erforderlich sind, wird im Rahmen der Nationalparkverordnung erarbeitet und abgestimmt.  

Im einem Wegeplan wird das beabsichtigte Wegenetz der Forstwege, Pilgerwege, Wanderwege, Loipen, Reit- und Radwege in einem Nationalpark als Teil eines Konzeptes zur Besucherlenkung dargestellt. Grundlage für die Erarbeitung des Wegeplans ist das bestehende Wegenetz. Die Wegeführung erfolgt zumeist auf vorhandenen Wegen, die ggf. attraktiver zu gestalten sind (z. B. Verschmälerung nicht mehr benötigter Forstwirtschaftswege). 

 

Das Wegenetz soll die vorrangigen Ansprüche der Natur auf störungsfreie Entwicklung innerhalb eines Nationalparks mit den Bedürfnissen der Nationalparkgäste auf die Erlebbarkeit der Natur vereinigen. Dafür bestehen in den meisten Nationalparks Wegegebote oder Betretungsverbote in unterschiedlichem Umfang. Während die Besucher in einigen Parks gebeten sind, die markierten Wege nicht zu verlassen, gelten andernorts lediglich in der Kernzone Betretungsverbote, teilweise nur zeitweilig. Bei der Entscheidung werden die Erholungsbedürfnisse und die Aufrechterhaltung bestehender lokaler Nutzungstraditionen angemessen berücksichtigt. 

 

Das Wegenetz eines Nationalparks integriert selbstverständlich wichtige überregionale Wegeverbindungen wie den Rothaarsteig und berücksichtigt die Anforderungen für eine Notfall- und Rettungsinfrastruktur. 

 

Durch die Schaffung entsprechender Gremien können Gemeinden und Städten auf die Entwicklung einer touristischen Infrastruktur Einfluss nehmen. Im Nationalpark Eifel wurde beispielsweise das Gremium eines „kommunalen Nationalparkausschusses“ gegründet, dem ein Vetorecht in Grundsatzfragen (inkl. Wegeplan und Maßnahmenpläne) zusteht.  

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs

Wie wirkt sich ein Nationalpark auf den öffentlichen Nahverkehr aus?

Zu einem Nationalpark gehört der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrssystems dazu. Davon profitieren nicht nur die Touristen, sondern alle. Im Nationalpark Eifel z.B. sind einige neue Buslinien entstanden, die nicht nur von Touristen, sondern auch von den Anrainern intensiv genutzt werden.

Verbindung von Siegerland und Wittgenstein

Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Zusammenarbeit der betroffenen Regionen aus?

Die Beispiele Nationalpark Eifel und Nationalpark Hunsrück Hochwald zeigen, dass die Zusammenarbeit und das Wir-Gefühl der betroffenen Regionen signifikant gesteigert wurde. Wo es vor dem Nationalpark oftmals keine regelmäßigen Treffen und gemeinsamen Arbeitsfelder gab, haben die Nationalparke durch die Gremienarbeit die betroffenen Kommunen viel stärker zusammenrücken lassen. Insbesondere im Tourismus, in der Kommunikation und bei Umweltthemen wird heute oftmals und erfolgreich an einem Strang gezogen. 

Hier findet man viel Wissenswertes rund um Nationalparke, deren Ausweisungsverfahren und Berührungen mit anderen relevanten Themenfeldern, die in diesem Umfang hier nicht dargestellt werden. Dort finden sich neben den hier bereit gestellten Antworten sicher weitere Antworten auf viele Fragen.

 

Nationale Naturlandschaften, Bündnis der Großschutzgebiete in Deutschland:

Häufige Fragen zu Nationalparks

Wissen und Informieren zu Nationalparks 

 

Prozessschutz oder Naturschutz - was ist der Unterschied:

Erklärvideo des Nationalparks Schwarzwald

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