Hallo Gast,
vielen Dank für Ihren Beitrag zu einer möglichen Pufferzone oder Enteignungen. Angrenzend zu den als Nationalpark ausgewiesenen Flächen sind keine derartigen Zonen, welcher an anderer Stelle bereits zu Unrecht als "Bannmeile" bezeichnet wurden, vorgesehen. Demnach ist es nicht geplant die land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder die von Ihnen angesprochene Erwirtschaftung des Lebensunterhalts auf angrenzenden Flächen einzuschränken.
Für weitere mögliche Flächen wird das Land nicht proaktiv auf andere Eigentümerinnen und Eigentümer zugehen. Flächen, die sich nicht im Landesbesitz befinden, können nur unter Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Teil eines Nationalparkgebietes werden. Eine Enteignung wird es nicht geben.
Weitere Informationen finden Sie unter den bereits beantworteten Fragen, wie zum Beispiel zu den Themen "Einbindung von landeseigenen Flächen" und "Schutzzonen/Pufferzonen".