Hallo Gast,
vielen Dank für Ihren Beitrag zu möglichen Enteignungen und dem Zusammenhang von landwirtschaftlichen Flächen und einer möglichen Nationalparkausweisung. Es ist es nicht geplant die landwirtschaftliche Nutzung in den angrenzenden Flächen einzuschränken. Ebenso wird es keine Enteignungen geben. Neben den Flächen in Landesbesitz werden nur Flächen Teil eines möglichen Nationalparks, welche aktiv vonseiten der Eigentümerinnen und Eigentümer vorgeschlagen werden. Nach aktueller Rechtslage wird es keine Einschränkungen der land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf angrenzenden Flächen geben. Bestrebungen hieran auf übergeordneter Ebene, z.B. durch die EU, etwas zu ändern, sind uns nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie unter den bereits beantworteten Fragen, wie zum Beispiel zum Thema "Einbindung von landeseigenen Flächen".