Objektive Fakten als Grundlage für Entscheidungen
Die derzeitigen Informationen die durch den Kreis Kleve und das Ministerium gegeben werden, finde ich nicht wirklich objektiv. Sie sind politisch und ideologisch eingefärbt. Allein die Aussage auf der Homepage "der Reichswald erfüllt viele Kriterien, die ihn als geeignete Kulisse für einen Nationalpark auszeichnen." stimmt nicht, wenn man sich mal die IUCN Kriterien und das Bundesnaturschutzgesetz anguckt.
Bitte halten Sie sich an die Fakten und führen die Bevölkerung nicht in die Irre! Und dem Nationalpark Jasmund mit einem Waldnationalpark zu vergleichen, hat etwas von Äpfeln und Birnen.
Hinweise:
Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag zu Fakten als Grundlage für Entscheidungen. Dieses Dialogforum ist dafür gedacht, Ideen zu sammeln und Fragen zum Nationalpark allgemein zu klären sowie den spezifischen Informationsbedarf mit Bezug zum Reichswald zu identifizieren und zusammenzustellen. Wir nehmen ihren Hinweis zur Neutralität der Fakten sehr ernst und haben die Aussage auf der Website entsprechend angepasst.
Die weltweit anerkannte Kategorisierung von Schutzgebieten wurde von der Internationalen Union zum Schutz der Natur (IUCN) entwickelt. Nationalparke können unterschiedlichen Schutzkategorien unterliegen, wobei weder die IUCN-Richtlinien noch das Bundesnaturschutzgesetz eine Mindestgröße für Nationalparke vorgeben. So gibt es weltweit etliche Nationalpalrs, die kleiner als 5.000 ha sind.
Das nicht verbindliche 75-Prozent-Ziel ist Bestandteil der Management-Empfehlungen der IUCN. In den nicht verbindlichen Qualitätskriterien für Deutsche Nationalparke des Dachverbandes Nationale Naturlandschaften e.V. (ehemals Europarc) heißt es zur Größe: "Ein Nationalpark umfasst mindestens eine Fläche von 10.000 ha. Ausnahmsweise kann auch ein kleineres Gebiet von besonderer internationaler Repräsentativität Nationalpark sein. Das Gebiet ist so abgegrenzt, dass derSchutzzweck darin ermöglicht wird."
Maßgeblich für die Auswahl einer Region als zweiter Nationalpark in NRW sind jedoch die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach müssen in der Region die fachlichen Kriterien nach § 24 erfüllt sein: Es handelt sich dabei um ein Gebiet, das großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart ist, in einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllt und sich in einem überwiegenden Teil in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befindet oder geeignet ist, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Im Kommentar zu § 24 Bundesnaturschutzgesetz schreibt Dr. jur. Markus Appel, dass es für die Frage der Großräumigkeit darauf ankomme, welche Mindestgröße im konkreten Fall angesichts der natürlichen Gegebenheiten und der Einwirkungen des Umfelds zur Erreichung des jeweiligen Schutzziels notwendig ist (in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, § 24 Nationalparke, Nationale Monumente). Vor dem Hintergrund der vergleichsweisen Waldarmut des nordwestdeutschen Tieflandes erscheint es gegenüber anderen Naturräumen Deutschlands angebracht, die Anforderungen an das Kriterium "Großräumigkeit" für den Reichswald nicht an der Marke von 10.000 ha festzumachen.
Einen Vergleich zum Nationalpark Jasmund haben wir in der Kommunikation zu einem Nationalpark im Reichswald nicht aufgestellt. Sollten wir hier doch etwas übersehen haben, freuen wir uns über Ihren erneuten Hinweis.
Viele Grüße, das Moderationsteam