Antwort auf: Nationalpark
Ein Gast schrieb hier heute, am 22.12., seine Bedenken nieder.
Zitat:
"Ein Nationalpark ohne Zaunbegrenzung für Tiere sehe ich als äußerst schwierig an. die klare Abgrenzung zwischen Nationalpark und Bewirtschaftung von Gartenbau und landwirtschaftlichen Betrieben wird es nicht geben. Das Konfliktpotenzial ist extrem hoch."
Anscheinend geht er/sie davon aus, dass es keinelei Umzäunung für den Nationalpark geben kann/wird.
Das ist so nicht richtig. Ich verweise auf den Beitrag "Wildschutzzaun" unter "Ihre Fragen zu einem Nationapark im Reichswald" vom 05.12.2023.
Dort wurde so geantwortet:
"Generell sind Zäune in Nationalparkgebieten zu verschiedenen Zwecken einsetzbar. Je nach Zweck und Anforderung kann die Beschaffenheit der Zäune variieren. Eine Beibehaltung des Gatters, welches aktuell nahezu den gesamten Reichswald umfasst, wäre auch bei Ausweisung eines Nationalparkes möglich...
... Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Ausweisung eines Nationalparkes zu vermehrten Wildschäden in der angrenzenden Kulturlandschaft führt.
Die konkrete Gestaltung von Zaunbeschaffenheit und -verlauf wird in Abhängigkeit des Zweckes und der Bedingungen vor Ort individuell in der Nationalparkverordnung spezifiziert. Die Erstellung der Nationalparkverordnung wird dabei partizipativ vor Ort im Rahmen des Ausweisungsverfahrens erstellt."
Es wird also durchaus eine Barriere für die Wildtiere geben.
Gerold Schelm
Bedburg-Hau