Direkt zum Inhalt

Nationalpark und Landwirtschaft

Nationalpark und Landwirtschaft

In Nationalparks soll die Natur überwiegend sich selbst überlassen bleiben. Mit Verordnungen und Regelungen innerhalb eines Nationalparks sollen negative Beeinträchtigungen der Tier-und Pflanzenwelt vermieden werden. Greifen diese Regelungen auch auf angrenzenden, beispielsweise landwirtschaftlichen Flächen? Müssen Landwirte Einschränkungen befürchten? Wird es einen Umgebungsschutz geben?

Antwort

Hallo Gast,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Nein, es gibt keinen Umgebungsschutz und keine Auswirkungen auf benachbarte Flächen. Die Regelungen, die innerhalb eines Nationalparks gelten, enden an der Grenze des Schutzgebietes. Einen Umgebungsschutz oder eine Pufferzone, welche an die als Nationalpark ausgewiesenen Flächenan angrenzen würde und an anderer Stelle bereits zu Unrecht als "Bannmeile" bezeichnet wurde, ist nicht vorgesehen.  

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat auch im Online-Dialog für den Reichswald zugesichert, dass es zu keinerlei Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung benachbarter Flächen durch eine Nationalparkausweisung kommen wird. Lesen Sie dazu auch gern die Kurzzusammenfassung der wichtigsten Themen aus dem Dialog im Reichswald (https://nationalpark.nrw.de/reichswald/dokumentation) oder den Artikel mit den wichtigsten Erkenntnissen aus den Online Dialogen für ganz NRW (https://nationalpark.nrw.de/node/395).

Ich hoffe, wir konnten ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Moderation MH

Cookies UI