Direkt zum Inhalt

Entwicklungseinschränkungen für wirtschaftliche Aktivitäten an den Grenzen

Entwicklungseinschränkungen für wirtschaftliche Aktivitäten an den Grenzen

Wie sieht der exakte Grenzverlauf des möglichen Nationalparkes aus?
Wie groß sind die einzuhaltenden Abstände zur Grenze des/eines Nationalparks für:
Wohn-Bebauung, Gewerbeflächen, Ackerbau, Gartenbau unter Glas, Düngung, Aufbringung von Pflanzenschutzmittel, Windkraftanlagen, Photovoltaik, Straßenbau und Trinkwassergewinnung?

Antwort

Hallo Gast,

vielen Dank für Ihren Beitrag zum exakten Grenzverlauf des Nationalpark. Zunächst ist nur die Einbeziehung von Flächen im Besitz des Landes vorgesehen. Für alle weiteren möglichen Flächen wird das Land nicht proaktiv auf andere Eigentümerinnen und Eigentümer zugehen. Flächen, die sich nicht im Landesbesitz befinden, können nur unter Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Teil eines Nationalparkgebietes werden.

Seit dem 08.12.23 vormittags wurde eine aktualisierte Abbildung hochgeladen. In dieser Karte wurden alle Flächen herausgenommen, die keine direkte Anbindung an den Reichswald haben. Es sind dementsprechend auch keine Verbindungskorriodore vorgesehen. Der Karte können Sie die zum aktuellen Zeitpunkt vorgesehenen Grenzen einer möglichen Nationalparkfläche entnehmen. Sollten weitere Flächen hinzukommen würde sich der Grenzverlauf entsprechend ändern.

Es gibt keine pauschal einzuhaltenden Abstände zwischen der Grenze eines Nationalparks und einer baulichen Nutzung. Nach aktueller Rechtslage wird es keine Einschränkungen der land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf angrenzenden Flächen geben. Bestrebungen hieran auf übergeordneter Ebene, z.B. durch die EU, etwas zu ändern, sind uns nicht bekannt. Mindestabstände für Windenergieanlagen können aufgrund weiterer Faktoren, bspw. dem Artenschutz, erforderlich sein.

Nationalparkverordnungen können Regelungen für den Bestandsschutz von Trinkwasserversorgungsanlagen enthalten. Die Wasserversorgung vor Ort wird durch die mögliche Ausweisung eines Nationalparks nicht gefährdet. Sollte ein förmliches Ausweisungsverfahren gestartet werden, wird die bestehende Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aus dem Reichswald in jedem Fall sichergestellt, da es sich hierbei um ein überragendes Interesse handelt. Sollten hinsichtlich der künftigen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung neue Brunnen oder Änderungen der baulichen Anlagen notwendig werden, so ist auch dies möglich.

Weitere Informationen finden Sie in den bereits beantworteten Frage, wie zum Beispiel zu den Themen "Abgrenzung des Nationalparks" oder "Einbindung landeseigener Flächen".

 

Cookies UI