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Form des angedachten NLP

Form des angedachten NLP

Die jetzt vorgestellte Kulisse gleicht einem Flickenteppich und besteht aus mehreren Teilstücken mit nur schmalen Verbindungen. Wie sollen da die Prozessschutz- und Kernzonen so gebildet werden, dass umliegende Flächen nicht negativ betroffen werden?

Antwort

Verweis u.a. #444, #461, #269, HP-Artikel "Erkenntnisgewinne", #205, #234

Hallo Gast,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu den Zonierungen in einem möglichen Nationalpark in der Egge sowie den Auswirkungen auf umliegende Flächen. Da es sich aktuell um einen potentiellen Suchraum handelt, wird es darauf ankommen, welche konkrete Gebietskulisse gewählt wird, falls in der Egge ein Nationalpark entstehen sollte. Sollte ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt sich für eine Bewerbung für die Einrichtung eines Nationalparks entscheiden, gehört zu dieser Bewerbung der Gebietsvorschlag. Das Land NRW stellt hierfür die Staatswaldflächen im Landesbesitz zur Verfügung. Der besondere Schutzstatus eines Nationalparkes umfasst nur die diesem explizit zugeordneten Flächen. Für benachbarte landwirtschaftlich oder anders genutzte Flächen gibt es durch eine Nationalparkausweisung keinerlei Einschränkungen.

Nationalparke werden in der Praxis in verschiedene Schutzzonen aufgeteilt. Dies ist aufgrund der Größe dieser Schutzgebiete erforderlich, da Flächen in Nationalparken enthalten sein können, die sich nicht für den primären Schutzzweck des Prozessschutzes eignen, oder auf denen noch Maßnahmen erforderlich sind, um die Eignung für den Prozessschutz herzustellen. Häufig wird ein mehrstufiges Zonierungssystem verwendet. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt hier keine strikten Vorgaben (vgl. Dr. jur. Markus Appel LL. M. in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, § 24 Nationalparke, Nationale Monumente Rn. 34). Die Größe der Zone, die dem Prozessschutz unterliegt (sogenannte Kernzone) muss perspektivisch einen Anteil von mindestens 51 % der Fläche erreichen, um den Vorgaben von § 24 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz zu entsprechen. Alle Arten von Zonen befinden sich dabei auf dem Gebiet des Nationalparks. Angrenzend zu den als Nationalpark ausgewiesenen Flächen sind keine Zonen, welche an anderer Stelle bereits zu Unrecht als "Bannmeile" bezeichnet wurden, vorgesehen.

Negativen Auswirkungen auf umliegende Flächen wird bspw. durch Wildtier- und Borkenkäfermanagement und anderen spezifisch zu entwickelnden Maßnahmen entgegengewirkt. Weitere Informationen zum Thema Wildtierregulierung in deutschen Nationalparken finden Sie im Positionspapier Wildtierregulierung von Europarc Deutschland.

Schauen Sie auch gerne in diese Beiträge (1), (2), (3), (4), (5) und unseren Artikel zu Erkenntnisgewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Moderationsteam

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