Öffentliche Anhörung zum Nationalpark Reichswald
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausweisung des Nationalparks in unmittelbarer Nähe zu dem landwirtschaftlichen Betrieb in dem ich seit vielen Jahren arbeite ist für mich existenzgefährdend. Die Ausweisung als Nationalpark ist daher vollumfänglich zu streichen, denn die Landwirtschaft könnte sicherlich nicht weiter so betrieben werden wie bisher.
Grundsätzlich ist eine erhebliche Wertminderung und Bewirtschaftungseinschränkung von Flächen zu konstatieren, die am Rande eines Nationalparks liegen.
Entfallen die derzeit bestehenden Wasserrechte im Reichswald. Müsste das Trinkwasser müsste aus Ersatzflächen kommen. Diese Ersatzflächen sind dann wiederum landwirtschaftliche Flächen, die in ihrer Wirtschaftsweise und in Ihrer Werthaltigkeit benachteiligt werden. Derzeit bekommen ca. 150.000 – 200.000 Bürger die momentan Wasser aus dem Reichswald bekommen.
Durch das nicht entfernen des Totholzes aus dem Wald besteht das Risiko, dass das Trinkwasser negative beeinflusst wird.
Tagestouristen bringen kaum Einnahmen in die Region und ob sie den wirtschaftlichen Nachteil aufheben, stelle ich in Frage.
Ein Nationalpark ist gekennzeichnet durch einen zusammenhängende nicht zerschnittenen Fläche, das trifft nicht auf den Reichswald zu durch den bekanntlich zwei Landstraßen führen. Diese Landstraßen zu verlegen erscheint unmöglich, da dies wichtige Verkehrsadern für die ländlich geprägte Region sind,
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Bouillon